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Kissing: Kissinger kauft Drogen im Darknet - kommt aber am Gefängnis vorbei

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Kissinger kauft Drogen im Darknet - kommt aber am Gefängnis vorbei

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    Im „dunklen“ Teil des Internets werden allerlei illegale Geschäfte getätigt. Einem Kissinger kam die Polizei jedoch auf die Schliche.
    Im „dunklen“ Teil des Internets werden allerlei illegale Geschäfte getätigt. Einem Kissinger kam die Polizei jedoch auf die Schliche. Foto: Silas Stein, dpa (Symbolfoto)

    100 Honig – so lautete das Angebot, das ein 40-Jähriger aus Kissing angenommen haben soll. Deshalb musste er sich am Montagvormittag vor dem Aichacher Schöffengericht verantworten. 100 Honig sei in diesem Fall als Synonym für 100 Gramm Haschisch anzusehen, sagte ein Zeuge aus. Dieser, ein Dortmunder Polizist, leitet die „Ermittlungskommission Onion“, zu Deutsch Zwiebel und hat viel Erfahrung im Umgang mit dem Darknet.

    In diesem dunklen, meist von illegalen Machenschaften durchzogenen Teil des Internets, hinterlässt der Nutzer keine Spuren. Deshalb ist das Darknet ein beliebter Ort für den Drogen- und Waffenhandel. Um die Straftäter hinter den Angeboten zu ermitteln, gibt es die Ermittlungsgruppe Onion. Die Beamten bewegen sich täglich in den Untiefen des Netzes und haben deshalb einschlägige Erfahrung.

    So auch der vorgeladene Zeuge aus Dortmund. Im vergangenen Jahr hat der Beamte einen Drogenhändler aus Nordrhein-Westfalen dingfest machen können. Auf dessen Laptop fanden die Ermittler zahlreiche Beweise dafür, dass ein Mann namens „Expressdoktor“ einen Drogenversandhandel betrieb.

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    Fein säuberlich habe er die Adressen notiert, an die er die Rauschmittel verschickte – unter anderem ins europäische Ausland, innerhalb Nordrhein-Westfalens – und nach Kissing. Der Adressat im Wittelsbacher Land war sogar mit Klarnamen und seiner richtigen Anschrift aufgeführt.

    An selbige habe der Kissinger laut Ermittlungsprotokoll dreimal Drogen bestellt, jeweils Anfang November 2018, Dezember und Februar 2019. Zunächst 50 Gramm, dann zweimal 100 Gramm Haschisch und einmal zehn Gramm Amphetamine hat sich der 40-Jährige liefern lassen. Zu diesen Vorwürfen schwieg er jedoch auch am Montag beharrlich.

    Ähnliches berichtete ein Friedberger Polizist, der im August vergangenen Jahres die Wohnung des Beschuldigten in Kissing durchsucht hatte. „Er wirkte teilnahmslos, hat kaum etwas gesagt“, erinnerte sich der Beamte, der bei dem Kissinger jedoch nicht viel vorfand. Ein paar Krümel Haschisch, zudem sogenannte Magic Mushrooms, also bewusstseinserweiternde Pilze und eine Feinwaage. Tablet und Handy seien sauber gewesen, erzählt der Polizist weiter, „da haben wir nichts Verdächtiges gefunden.“

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    Das Gericht, ebenso wie die Staatsanwaltschaft hielt diesen Umstand jedoch für nicht besonders aussagekräftig. So erklärte Saskia Eberle, dass eine Feinwaage zum Eigengebrauch von Drogen nicht erforderlich sei. Diese brauche man laut der Staatsanwältin nur, um bestimmte Mengen abzuwiegen und sie dann zu verkaufen.

    Zudem müsste der Beschuldigte schon ein sehr starker Konsument gewesen sein, wenn er 250 Gramm Haschisch und zehn Gramm Amphetamine innerhalb von acht Monaten zu sich genommen hätte.

    Deshalb plädierte Eberle auf drei Jahre auf Bewährung, dazu eine Zahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Zwar seien die für eine Bewährung statt einer Haftstrafe nötigen „besonderen Umstände“ nicht gegeben, im Normalfall ist das ein Geständnis. Ein solches hatte der Beschuldigte aber nicht abgegeben. So musste die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer „alle Augen zudrücken“. Ebenfalls eine Rolle habe das Angestelltenverhältnis des 40–jährigen gespielt – er arbeitet im sozialen Bereich.

    Dessen Verteidiger Jörg Seubert sah die Sache anders und plädierte auf Freispruch aufgrund des Mangels an Beweisen. Denn Adresse und Namen habe auch ein Dritter verwenden können, sein Mandant müsse nicht der Drogenbesteller gewesen sein. Das Schöffengericht sah es schlussendlich jedoch als erwiesen an, dass er die Drogen bestellt und verkauft habe.

    Zudem sei der Kissinger kein unbeschriebenes Blatt, er habe bereits zwei Geldstrafen wegen Betruges zahlen müssen. Mit seinem Beruf leiste der 40-Jährige jedoch einen gesellschaftlichen Beitrag, ein Denkzettel mit zwei Jahren Bewährung und einer Zahlung von 2500 Euro sei ausreichend, so Richter Walter Hell. Zudem ordnete Hell regelmäßige Urintests an, um sicherzustellen, dass der Angeklagte von den Drogen ablässt.

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