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Kissing: Kissing will beim Bauen auch künftig auf mehr Abstand setzen

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Kissing will beim Bauen auch künftig auf mehr Abstand setzen

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    Wie dicht künftig die Häuser in Kissing, hier Blick von St. Stefan, stehen dürfen, soll die neue Abstandsflächensatzung regeln.
    Wie dicht künftig die Häuser in Kissing, hier Blick von St. Stefan, stehen dürfen, soll die neue Abstandsflächensatzung regeln. Foto: Heike John

    Zwiegespalten wie fast alle Städte und Gemeinden steht Kissing der Gesetzesnovelle zur Nachverdichtung gegenüber. Die bevorstehende neue Regelung des Abstandsflächenrechts veranlasste darum auch die Kissinger Räte, im Eilverfahren eine für die eigene Gemeinde passende Variante zu erarbeiten.

    Weil die Zeit drängte, erließ der Gemeinderat noch Ende vergangener Woche die modifizierte Abstandsflächensatzung. Sie wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des bayerischen Städte- und Gemeindetags erarbeitet und ist bereits seit heute gültig.

    Entscheidung über Bauverordnung war ein Kraftakt für Kissing

    Durch die gebotene Eile sei es ein ziemlicher Kraftakt gewesen, berichtete Bürgermeister Reinhard Gürtner. Kurzfristig kamen Mitglieder der Fraktionen zusammen, um dann tags darauf in der Sitzung des Gemeinderats einen überarbeiteten zweiten Entwurf der Abstandsflächensatzung präsentieren zu können.

    Dabei wurde der im vorangegangenen Bauausschuss ausgesprochene Empfehlungsbeschluss noch einmal unter die Lupe genommen, um die Satzung rechtssicher auf den Weg zu bringen. Abweichend von der Novelle der Bayerischen Bauordnung beträgt die gebotene Abstandsflächentiefe im Kissinger Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten künftig 0,8 H, jedoch mindestens drei Meter. Das H steht für die Höhe der Außenwände, die mit dem betreffenden Faktor multipliziert werden. Vor der Gesetzesänderung galt der Abstand 1 H. Bayernweit soll ab dem ersten Februar aber nur der Faktor 0,4 gelten. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 Metern Länge wird auch in Kissing 0,4 genügen, so sieht die neue Satzung vor.

    Das steht in der Bayerischen Bauordnung

    In Bayern ist das Abstandsflächenrecht in Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. In Wohngebieten ist als Abstandsfläche grundsätzlich die volle Wandhöhe (1H) zum Nachbargrundstück freizuhalten. Vor einer Außenwand von nicht mehr als 16 Metern Länge genügt als Tiefe der Abstandsfläche ausnahmsweise aber auch die halbe Wandhöhe (0,5H). Der zum Nachbargrundstück einzuhaltende Mindestabstand muss jedoch in beiden Fällen mindestens drei Meter betragen.

    Am 2. Dezember 2020 hat der Bayerische Landtag eine Reform der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Ab 1. Februar 2021 werden demnach gemäß BayBO die Abstandsflächen generell auf 0,4 H, also 40 Prozent der Wandhöhe, in Gemeinden mit weniger als 250 000 Einwohnern verkürzt – es sei denn, dass eine Kommune mittels Satzung eine andere Regelung bestimmt. Dieses Maß setzt sich aus der Wandhöhe sowie, in Abhängigkeit von der Dachneigung des Gebäudes, aus einem Teil der Dachhöhe zusammen.

    Kommunen können eine Abstandsflächensatzung erlassen und das Recht damit verändern. Für die Fälle, in denen die Gemeinde allerdings untätig bleibt und das neu geltende Abstandsflächenrecht der „BayBO-Novelle“ übernimmt, werden die Abstände sich zukünftig mitunter drastisch verringern können.

    Wird ein Gebäude mit einem Flachdach errichtet, dann beträgt die Abstandsfläche 1 H, vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 Metern Länge ist im Fall der Flachdachausbildung eine Abstandsfläche von 0,5 H ausreichend. Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben davon unberührt.

    Kissing steht unter Zeitdruck

    Mit dieser Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe will man in Kissing den Spagat schaffen, dass möglichst wenig Flächen versiegelt werden, aber auch eine qualitätsvolle Wohnbauentwicklung gewährleistet ist. „Wir von der Grünenfraktion finden grundsätzlich eine Nachverdichtung von Besiedlung gut, allerdings eben in verträglichem Rahmen“, erklärte Katharina Eigenmann. Gerade kleine Gemeinden wie Kissing seien nun gezwungen gewesen sofort zu handeln. „Wir hatten einen enormen Zeitdruck und darum kaum Spielraum zum Handeln. Da muss wohl noch einiges ergänzt und nachjustiert werden“, mutmaßte Michael Eder von der CSU. Gegebenenfalls müsse man auch Quartiere einzeln überprüfen, ergänzte Katharina Eigenmann, die von Beruf Architektin ist. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Silvia Rinderhagen gab außerdem zu bedenken, dass durch eine angestrebte Nachverdichtung nicht nur die Wohnqualität beeinträchtigt werde, sondern man dann auch mit einem höheren Verkehrsaufkommen rechnen müsse. Letztendlich stimmten die Gemeinderäte einstimmig für die vorgelegte modifizierte Abstandsflächensatzung, die bereits am heutigen Tag in Kraft tritt.  

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