Unabhängig davon, wie lange er bereits existiert und ob es in der Vergangenheit Be-schwerden gab oder nicht, ist der Schmiechener Jugendtreff derzeit rechtswidrig. Das betont Pressesprecher Wolfgang Müller vom Landratsamt Aichach-Friedberg. „Wegen der geringen Entfernung zur nächsten Wohnbebauung (zehn Meter) lässt er sich auch nachträglich nicht genehmigen. Hauptgrund dafür ist der Lärm vor dem Gebäude in der Nachtzeit, besonders der bei der An- und Abfahrt entstehende.“
Jugendtreff Schmiechen