Mit dem Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz sollten die stationären Einrichtungen entlastet und die häusliche Pflege finanziell bessergestellt werden. Angesichts der stetig steigenden Zahl von Pflegebedürftigen – allein zwischen 2013 und 2015 lag der Zuwachs im Wittelsbacher Land bei zwölf Prozent – hoffte der Gesetzgeber, so den Druck von Kassen und Heimen gleichermaßen zu nehmen. Zudem sollte dem Wunsch vieler Menschen entsprochen werden, im Alter in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
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