Und warum durften sie nun ihre Autos behalten? Das war eine der meistgestellten Fragen im Netz, als unsere Redaktion von einem illegalen Autorennen in Kissing berichtete. Die Rechtssprechung sieht die Möglichkeit der Beschlagnahmung vor. Dazu müsse jedoch grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit überprüft werden, sagt der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai.
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