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Hühnermast: Rieder Bürgerinitiative unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Hühnermast

Rieder Bürgerinitiative unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

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    Die Baindlkirchner wollen keinen Hühnermaststall. Sie haben bereits vor dem Rathaus demonstriert (siehe Bild), zahlreiche Unterschriften gegen das geplante Vorhaben gesammelt und wollen einen Bürgerentscheid. (Archivfoto)
    Die Baindlkirchner wollen keinen Hühnermaststall. Sie haben bereits vor dem Rathaus demonstriert (siehe Bild), zahlreiche Unterschriften gegen das geplante Vorhaben gesammelt und wollen einen Bürgerentscheid. (Archivfoto) Foto: Foto:

    Bürgermeister Anton Drexl verkündete es ganz trocken im Bauausschuss: Die Gemeinde Ried hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (VG) Recht bekommen. Das Bürgerbegehren „Gegen den geplanten Hühnermaststall in Baindlkirch“ ist in erster Instanz für unzulässig erklärt worden. "Wir werden noch in dieser Woche über die von uns beauftragte Anwaltskanzlei aus München Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen", so Stephan Müller (Sprecher BI). Mit Verweis auf eine Reihe von Entscheidungen dieses obersten bayerischen Verwaltungsgerichts in vergleichbaren Fällen, bei denen Bürgerentscheide schlussendlich durch den Gerichtshof zugelassen worden sind, sieht die BI begründete Chancen, den Bürgerentscheid in zweiter Instanz durchzusetzen.

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