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Gemeinderat: Bürgermeister wehrt sich gegen Bürgerinitiative

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Bürgermeister wehrt sich gegen Bürgerinitiative

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    Zu Beginn der Protestkundgebungen Anfang Mai durften die Gegner des Hühnermaststalls noch ins Rathaus. Nun will Bürgermeister Drexl der Bürgerinitiative aus Empörung jede weitere Gesprächsbereitschaft verweigern.
    Zu Beginn der Protestkundgebungen Anfang Mai durften die Gegner des Hühnermaststalls noch ins Rathaus. Nun will Bürgermeister Drexl der Bürgerinitiative aus Empörung jede weitere Gesprächsbereitschaft verweigern. Foto: Foto: Heike John

    Ried Bürgermeister Anton Drexl nutzte die jüngste Gemeinderatssitzung auch zu einer klaren Stellungnahme gegenüber der Vorgehensweise der Bürgerinitiative (BI) gegen den geplanten Baindlkircher Hühnermaststall. Denn, was derzeit in einem offenen Brief allen Haushalten zugestellt wurde (wir berichteten) und auch im Internet verbreitet werde, könne er als Gemeindeoberhaupt so nicht stehen lassen. Drexl sprach sogar von Verleumdung. Er bedauerte die Vorgehensweise der BI, die das Gesprächsprotokoll zweier Treffen als Ergebnisprotokoll in ihrem Sinne zu einer verbindlichen Zusage umgemünzt habe. „Bei diesem Protokoll handelt es sich nicht um Besprochenes, sondern um das, was sie sich wünschen“, erklärte Drexl und betonte: „Nach diesen Schreiben werden wir keine Gespräche mehr führen, denn ich wüsste nicht, was wir noch verhandeln sollen“.

    Es sei keine Vertrauensbasis mehr da und auch der Bauherr verweigere mittlerweile jeglichen Kontakt mit der Bürgerinitiative. „Wenn es so weit kommt, dass ein Bauer persönlich an den Pranger gestellt wird, weil der Bauausschuss ihm ein Vorhaben genehmigt, dem von Rechts wegen nichts entgegenzusetzen ist, dann geht dies eindeutig zu weit“, so machte er seiner Empörung Luft. „Keiner, der zu uns aufs Dorf zieht, kann erwarten, dass alles im Status quo bestehen bleibt und sich hier in der Landwirtschaft nichts mehr verändert. Wenn das so wäre, könnten wir zusperren.“

    Im Verwaltungsgericht Augsburg wurde das Bürgerbegehren in erster Instanz für unzulässig erklärt. Die BI legte Rechtsmittel ein und klagt nun in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

    Dies sei das gute Recht der Bürgerinitiative, bestätigte Drexl, und es bleibe abzuwarten, was in München verabschiedet werde. „Und das werden wir dann so akzeptieren“. Außerdem wisse der Bauherr noch nicht, ob sein geplanter Standort überhaupt genehmigt werde. Denn die Zusage vom Landratsamt liegt noch nicht vor. (jojo)

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