Die Tätigkeit der 30 Friedberger Stadtratsmitglieder ist ehrenamtlich, doch erhalten sie dafür eine Entschädigung. Wer besondere Aufgaben übernimmt, etwa als Fraktionsvorsitzender oder Pfleger, bekommt mehr Geld. Zu Beginn der neuen Amtsperiode wurden die Beträge festgesetzt. Erhöhungen gab es nicht; die Beträge werden allerdings angeglichen, falls das Grundgehalt für Beamte steigt.
Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit einen Pauschalbetrag von monatlich 231,55 und ein Sitzungsgeld von je 72,89 Euro für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, einer Fraktion oder eines Ausschusses. Diese werden nur gewährt, wenn die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung mindestens die Hälfte der Sitzungsdauer beträgt.
Friedberger Stadträte erhalten auch Ersatz für Verdienstausfall
Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 40 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 Euro je volle Stunde. Nach 18 Uhr und an Wochenenden wird keine Entschädigung gewährt.
Fraktionssitzungsgelder werden auf höchstens 40 Fraktionssitzungen im Jahr beschränkt. Fraktionslosen Stadtratsmitgliedern wird ein Fraktionssitzungsgeld gewährt, wenn sie zur Vorbereitung einer Sitzung an Fraktionssitzungen anderer Gruppierungen teilnehmen. Die Fraktionen erhalten monatlich für ihre Arbeit 60 Euro je Mitglied.
Der 2. Bürgermeister erhält als Entschädigung 1640,66 Euro, die 3. Bürgermeisterin 979,11 Euro monatlich.
Die Fraktionsvorsitzenden erhalten den Sockelbetrag von 139,36 Euro sowie 69,67 Euro je Fraktionsmitglied. Stellvertreter erhalten 87,11 Euro.
Diese sind Verbindungsleute für wichtige Themenbereiche, etwa Senioren oder Feuerwehr. Dafür erhalten sie 50 Euro je Monat.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erhält monatlich 100, sein Stellvertreter 50 Euro. Die anderen Ausschüsse leitet der Bürgermeister.
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