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Friedberg: Junge Männer posten Nazi-Bilder auf WhatsApp und landen vor Gericht

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Junge Männer posten Nazi-Bilder auf WhatsApp und landen vor Gericht

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    Verbotene Bilder haben zwei junge Männer in sozialen Netzwerken verbreitet. Nun standen sie vor Gericht.
    Verbotene Bilder haben zwei junge Männer in sozialen Netzwerken verbreitet. Nun standen sie vor Gericht. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Volksverhetzend, ausländerfeindlich und frauenverachtend, kurz gesetzeswidrig seien die Bilder gewesen, die zwei junge Männer aus dem Landkreis online verbreitet hatten. So las es Staatsanwältin Gudrun Wagner am Dienstagvormittag in ihrer Anklageschrift im Aichacher Amtsgericht vor. Der 19- und der 20-Jährige hatten die Bilder in mehrere WhatsApp-Gruppenchats geschickt, in die sie über einen öffentlichen Link gekommen waren.

    Die Aktion fiel in den Chats der Jugendbewegung „Fridays for Future“ unangenehm auf. Die beiden Beschuldigten wurden direkt aus den Gruppen entfernt, ihre Nummern später auf Facebook veröffentlicht. Dadurch angestachelt, riefen sie weitere öffentliche Links auf, um auch in andere Gruppen zu gelangen und ihre verfassungswidrigen Inhalte dort zu streuen.

    Durch die veröffentlichten Nummern erreichten die beiden in der Folge immer mehr Hasskommentare. Die von ihnen geposteten Bilder reichten von erniedrigten Frauen bis hin zu juden-, behinderten- und fremdenfeindlichen Motiven.

    Beschuldigte aus dem Raum Friedberg verbreiteten pornographisches Material

    Durch erstere Abbildung taucht in der Anklageschrift auch der Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte auf. „Umso schlimmer, da die Gruppen teilweise minderjährige Mitglieder hatten“, sagte Eva-Maria Grosse. Die Richterin bezeichnete die Bilder als besonders geschmacklos und herabwürdigend und stimmt damit Staatsanwältin Wagner zu.

    Auch die beiden jungen Männer auf der Anklagebank stimmten zu – und zeigten Reue. Sie hätten über ihr Handeln nicht nachgedacht, hätten keinerlei Hintergedanken gehabt und seien alles andere als fremden- oder frauenfeindlich eingestellt, beteuerten sie.

    Richterin Grosse nahm den beiden ihre Reue ab, ihr Lebenslauf sei nicht auffällig. Beide sind auf einem Dorf groß geworden, haben intakte Familien und sind in Vereinen engagiert. Zudem kämen weder Freunde noch Familie aus dem rechtsradikalen Milieu, sagt Nicole Jehl. Die Jugendgerichtshelferin hatte im Gespräch mit den jungen Männern den Eindruck gewonnen, dass sie nicht aus Hass handelten: „Sie haben kein rechtes Gedankengut und wissen, dass sie eine riesige Dummheit gemacht haben“, sagte die Sozialpädagogin. Jehl führte zudem aus, dass einer der Täter von seinem Vater bereits ins Gebet genommen worden sei – zwei Wochen Hausarrest habe er daraufhin absitzen müssen.

    Beschuldigte posteten "besonders geschmacklose" Bilder

    Auf eine höhere Strafe plädierte im Anschluss Staatsanwältin Wagner. Durch die besonders geschmacklosen Bilder und deren Bedeutungsgehalt sei eine Zahlung in Höhe eines Monatsgehaltes sowie eine Gesprächsweisung angemessen. Das Monatsgehalt des 19-jährigen Auszubildenden liegt bei 440 Euro, das des 20-jährigen Arbeiters bei 2000 Euro.

    Letzterer verdient wegen einer längerfristigen Krankschreibung derzeit jedoch nur 1400 Euro. Richterin Grosse stimmte der Staatsanwältin zu, verhängte dennoch nur eine Strafzahlung in Höhe von 300, beziehungsweise 1000 Euro an den Augsburger Verein Brücke, wo die Beschuldigten auch ihre Gesprächsweisungen besuchen sollen.

    Mit gesenktem Kopf und offenbar geläutert nahmen sie das Urteil entgegen. Sie würden die Strafe akzeptieren und auch die drei bis fünf Stunden bei Brücke e.V. besuchen. Etwas anderes dürfte ihnen auch kaum übrig bleiben: Richterin Grosse stellte den beiden bei ausbleibenden Zahlungen eine weitaus höhere Strafe in Aussicht: „Wollt ihr nicht, wollen wir nicht.“

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