Die Ausgangsbeschränkungen wegen Corona sorgen immer wieder für Diskussionen – aktuell in Friedberg. Dort hatten Kunden in einem Geschäft bestellte Waren abgeholt. Da es sich jedoch nicht um einen Laden handelt, der Güter des täglichen Bedarfs führt, müssen wohl sowohl der Inhaber als auch die Kunden eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen zahlen. Greifen die Beamten zu hart durch?, fragten sich Leser nach unserem Bericht darüber.
Siegfried Hartmann vom Polizeipräsidium Schwaben Nord erläutert, wie die Polizei vorgeht, um die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes durchzusetzen. Die Beamten werden dabei seit Beginn der Beschränkungen von der Bereitschaftspolizei unterstützt.
Diese führen zusätzlich zum Streifendienst Kontrollen durch – nicht nur in der Großstadt Augsburg. „Wir kontrollieren überall gleich. In der Stadt wie auf dem Land“, so Hartmann. Die Beamten achten nicht nur auf gewerbliche Objekte wie Supermärkte, sondern auch auf Personengruppen. „Grundsätzlich werden alle Ordnungswidrigkeiten gemeldet“, stellt Hartmann klar.
Für die Polizei Friedberg sind viele Faktoren entscheidend
Es gebe jedoch Situationen, bei denen die Sachlage nicht von Anfang an klar sei. Denn manches – etwa alleine oder mit dem Lebenspartner Sport machen oder spazieren gehen – ist erlaubt. „Wenn wir eine Situation beobachten, die ordnungswidrig sein könnte, müssen wir sie bewerten“, erklärt Hartmann. „Das ist dann möglich, wenn wir mit den Betroffenen sprechen. Ist die Zusammenkunft zufällig? Verweilen die Menschen?“ Diese Faktoren fließen ihm zufolge in die Bewertung ein.
„Natürlich schauen wir eher zu Orten, die hoch frequentiert sind. Denn dort kommt es leichter zu einem Platzproblem, sodass die Leute den Mindestabstand nicht mehr halten können.“ Dann müsse eine Streife einschreiten. Deshalb sollten Menschen gerade Orte wie den Friedberger See oder andere Ausflugsziele besser meiden.
Teilweise wird der Polizei mangelndes Fingerspitzengefühl vorgeworfen. „Das lassen wir schon walten“, setzt Hartmann den Kritikern entgegen. „Wir schießen nicht mit Kanonen auf Spatzen. Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Aber das verstehen die Leute nicht immer.“ Die Polizei bewege sich auf einem sehr schmalen Grat. „Wir wollen niemanden, der zufällig auf der Straße einen Bekannten trifft, belangen. Es wäre weltfremd, da nicht Hallo zu sagen“, räumt Hartmann ein.
Zum Fall in Friedberg: Die Waren hätten laut Polizei geliefert werden können
Dann seien die Polizisten angehalten, auf die Betroffenen einzuwirken. Doch Verabredungen und das Verweilen nebeneinander seien tabu. Da gebe es keinen Spielraum. Denn jeder, der gegen die Beschränkungen verstoße, müsse mit einer Sanktion rechnen.
Zudem sei es nicht immer die Polizei, die Verstöße bemerkt. Oft wird sie von Bürgern darauf aufmerksam gemacht: „Wir bekommen Anrufe und Mails von verunsicherten Menschen, die beispielsweise spielende Kinder im Hof sehen.“ Dies habe nichts mit Böswilligkeit oder Denunziation zu tun, viele Leute hätten einfach Angst. „Dann sollen sie uns auch Bescheid geben. Das heißt nicht, dass sie die anderen verpfeifen“, erklärt Hartmann.
In dem Fall des unerlaubten Einkaufs hätten die Kunden übrigens eine andere Möglichkeit gehabt: Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, dürfen geliefert werden.
Lesen Sie dazu auch:
- Corona-Virus: So wappnen sich Seniorenheime im Wittelsbacher Land
- Corona: Unsere Meringer Mitarbeiterin ist gestrandet in Neuseeland
- Corona: Reisende aus Aichach-Friedberg erzählen ihre Geschichte
- Corona: 158 Menschen im Landkreis haben sich bislang infiziert
- Antworten auf Leserfragen: Darf trotz Corona-Krise ein Handwerker in meine Wohnung kommen?