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Beisetzung ist in Friedberg künftig auch ohne Sarg möglich
![Der Freistaat Bayern lockert die Sargpflicht. Das hat Auswirkungen auch in Friedberg. Der Freistaat Bayern lockert die Sargpflicht. Das hat Auswirkungen auch in Friedberg.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Bestattungsverordnung im Freistaat geändert. Das hat auch Auswirkungen auf das Friedhofswesen in Friedberg.
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In Friedberg ist künftig eine Beisetzung im Leichentuch ohne Sarg möglich. Dazu gab der Werkausschuss des Stadtrats jetzt seine Zustimmung. Der muslimische Beisetzungsritus sieht vor, dass Verstorbene ohne Sarg, also lediglich in ein Leichentuch gehüllt, beigesetzt werden. Weil dies bisher nach bayerischem Recht nicht möglich war, haben viele muslimische Familien ihre Toten ins Ausland gebracht und dort beerdigt. Hier galt bislang die Sargpflicht, die mit Menschenwürde, hygienischen Gründen, Traditionen sowie besseren Verwesungsvoraussetzungen durch den im Sarg befindlichen Sauerstoff begründet wurde. Jetzt hat der Freistaat Bayern diese Sargpflicht gelockert.
Die Grundlage dafür schafft eine Änderung der Bayerischen Bestattungsverordnung vom 1. April dieses Jahres. Demnach kann der Friedhofsträger Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Kommunen haben damit die Möglichkeit erhalten, solche Beisetzungen zuzulassen oder auszuschließen. Sie können dies entweder den zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung übertragen - in Friedberg also den Stadtwerken - oder generell durch eine Satzung regeln.
Bestattung in Friedberg: Wie sind Transport und Aufbahrung geregelt?
Dass es die Möglichkeit zu Bestattungen im Leichentuch geben soll, daran gab es im Werkausschuss keine Zweifel. Lediglich Transport und Aufbahrung müssten nach seiner Ansicht in einem Sarg stattfinden, sagte Stadtwerke-Chef Holger Grünaug. Unverändert in Kraft bleiben auch die übrigen Regelungen der Friedhofssatzung, etwa im Hinblick auf die Grabgestaltung.
Diskutiert wurde aber die Frage, ob die Friedhofsverwaltung solche Bestattungen im Einzelfall zulassen oder ob dies über eine Satzung geregelt werden soll. Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) sprach sich dafür aus, auf Sicht zu fahren und nichts vorwegzunehmen. Derzeit gebe es noch keine Erfahrungswerte zu Bestattungen im Leichentuch. Auch Jakob Eichele (Freie Wähler) sieht im Augenblick keine Notwendigkeit für eine Satzungsänderung.
Claudia Eser-Schuberth (Grüne) sprach sich hingegen für eine Satzungsänderung aus, dann gebe es keine Unklarheiten. Siegbert Mersdorf (Parteifreie Bürger) war gleicher Meinung. Am Ende stimmte der Ausschuss dafür, dass die Zuständigkeit vorläufig bei den Stadtwerken liegt, die den Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt über einen Änderungsbedarf informieren.
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