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Erlauholz: Windkraft-Gegner setzen auf die Große Koalition

Erlauholz

Windkraft-Gegner setzen auf die Große Koalition

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    Friedberg Die Bürgerinitiative „Rückenwind fürs Erlauholz“ setzt bei ihrem Kampf gegen die geplanten Windräder jetzt auf den Koalitionsvertrag. Die zwischen Union und SPD ausgehandelte Vereinbarung sieht nämlich auch eine Öffnungsklausel im Baurecht vor. Demnach kann jedes Bundesland selbst entscheiden, welche Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen.

    Vor der Bundestagswahl hat Ministerpräsident Horst Seehofer für diesen Abstand die Formel 10H eingeführt – also das Zehnfache der Höhe eines Windrads. Im Fall Erlauholz hieße dies, dass die Anlage fast 2000 Meter von Bachern und Rohrbach entfernt sein müsste. „Jetzt kann

    Wenn 10H Realität wird, ist aus Fischers Sicht die geplante Änderung des Friedberger Flächennutzungsplans hinfällig. Dieser sieht noch einen Mindestabstand von 900 Metern zur Wohnbebauung vor. „Viele Bürger aus Bachern, Ottmaring und Rohrbach haben sich gegen diese Planungen mit einem Einspruch bei der Stadt Friedberg gewehrt. Wie sich jetzt zeigt, zu Recht“, sagt Fischer.

    Die Bürgerinitiative erinnert die Stadt Friedberg an den Kabinettsbeschluss vom August, wonach laufende Verfahren und die Planung neuer Anlagen bereits auf die sich ändernde Gesetzeslage einstellen sollten. Ob die Stadt darauf reagieren werde, sei nicht bekannt, so BI-Sprecher Fischer: Bis heute sei keine einzige Stellungnahme der Bürger zur Änderung des Flächennutzungsplans beantwortet worden. Man hoffe aber, dass die Stadt ihr Handeln entsprechend anpasse.

    Allerdings hat das Landratsamt den Windpark im Erlauholz bereits genehmigt – auf der Grundlage der bisherigen Gesetzeslage. Zwar ist die Genehmigung wegen der Klage, die von Anwohnern eingereicht wurde, noch nicht rechtskräftig. Zurückgenommen werde der Bescheid aber nicht, sagte Behördensprecher Wolfgang Müller: „Das ist aus unserer Sicht nicht denkbar. Da müsste schon eine klare Anweisung aus dem Ministerium kommen.“ Müller hält dies für unwahrscheinlich, da der Freistaat dann unter Umständen schadensersatzpflichtig würde.

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