Eine Reizdarm-Erkrankung als Begründung einer riskanten Fahrweise – damit hatte Richter Walter Hell sicherlich nicht gerechnet. War es tatsächlich ein krampfartiger Druck in den Eingeweiden, der einen 55-Jährigen zu gefährlichen Manövern auf der Autobahn veranlasste, oder lieferte er sich ein illegales Autorennen mit einem anderen Fahrer?
Dasing/Aichach