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Dasing/Aichach: Autorennen auf A8: Angeklagter sagt, er musste auf die Toilette

Dasing/Aichach

Autorennen auf A8: Angeklagter sagt, er musste auf die Toilette

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    Zu schnell und mit zu wenig Abstand war im Februar ein Autofahrer auf der A8 bei Dasing unterwegs. Nun stand der 55-Jährige vor Gericht.
    Zu schnell und mit zu wenig Abstand war im Februar ein Autofahrer auf der A8 bei Dasing unterwegs. Nun stand der 55-Jährige vor Gericht. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolfoto)

    Eine Reizdarm-Erkrankung als Begründung einer riskanten Fahrweise – damit hatte Richter Walter Hell sicherlich nicht gerechnet. War es tatsächlich ein krampfartiger Druck in den Eingeweiden, der einen 55-Jährigen zu gefährlichen Manövern auf der Autobahn veranlasste, oder lieferte er sich ein illegales Autorennen mit einem anderen Fahrer?

    Vor dem Amtsgericht Aichach wurde zwei Angeklagten vorgeworfen, sich im Februar ein Kraftfahrzeugrennen auf der Autobahn A8 in Richtung Stuttgart auf der Höhe von Dasing geliefert zu haben. Dabei sollen sie die Geschwindigkeit nicht dem Verkehr angepasst und den Abstand zum vorausfahrenden Verkehr nicht eingehalten haben. Weiter hieß es, die Angeklagten hätten mit Lichthupe Fahrzeuge zum Wechseln der Spur genötigt. Die Geschwindigkeit war auf der Strecke nicht begrenzt, der Staatsanwaltschaft war die Fahrweise trotzdem zu rasant und fahrlässig. Die Polizei fuhr zufällig hinter den Autos her und filmte den Vorgang. Einer der Polizeibeamten wurde vor Gericht als Zeuge befragt.

    Anwalt legt Attest für chronische Darmkrankheit seines Mandanten vor

    Zudem wurde das Beweisvideo gezeigt. Hansjörg Schmid, Verteidiger des 55-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Aichach-Friedberg, gab an, dass sein Mandant mit seinem Mercedes GLE nur so schnell gefahren sei, weil er plötzlich einen krampfartigen Druck im Darm verspürte und schnellstmöglich bei der nächsten Ausfahrt anhalten wollte. Den anderen Angeklagten habe er auf der Autobahn nicht wahrgenommen. Als Beleg legte der Anwalt ein ärztliches Attest für dessen chronische Darmkrankheit Colitis ulcerosa vor. Die Staatsanwältin stellte daraufhin die Nachfrage, warum der Angeklagte überhaupt Auto fahre, wenn seine Gesundheit ein Risiko im Straßenverkehr darstelle.

    Der 31-jährige Angeklagte aus dem Kreis Augsburg zeigte Reue und bat den Richter um Nachsicht, weil er sich ein neues Leben aufbauen wolle. Er gab an, dass so etwas nie wieder vorkommen würde. Für ihn sei die gefilmte Fahrt mit seinem Mercedes AMG 43 kein Straßenrennen gewesen.

    Prozess um mutmaßliches Autorennen am Amtsgericht Aichach

    Sein Anwalt Siegfried Spatzl zweifelte die Videoauswertung der Polizei an. Er sprach von einer „nicht zulässigen Messung der Geschwindigkeit“. Die Auswertung sei nicht nach Bedienungsanleitung erfolgt. Auch sei im Video nicht erkennbar, welche Abstände die Fahrzeuge konkret hätten. Zudem sei im Video kein Renncharakter zwischen den beiden betroffenen Autos ersichtlich. Auch der Vorwurf der Nötigung sei für ihn unangebracht. Bei freier Sicht und Fahrbahn sei auf der Strecke eine hohe Geschwindigkeit keine Straftat. Die Staatsanwältin widersprach Spatzl und erklärte, dass der maßgebende Paragraf zum Thema Autorennen eine fahrlässige Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zum Vergnügen beinhalte. Auch die Tatsache, dass beide Angeklagten hochmotorisierte Fahrzeuge gefahren hätten, hinterlasse den Anschein, dass der Spaß des schnellen Autofahrens eine Rolle gespielt habe. Verteidiger Spatzl wiederum protestierte. Es sei nicht verboten, Spaß am schnellen Fahren zu haben, sagte er.

    Richter Walter Hell musste das Urteil vertagen. Stattdessen entschied er, einen Gutachter zu beauftragen, der aus dem Video der Polizei die exakten Geschwindigkeiten und Abstände der Fahrzeuge berechnen soll.

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