Immer wieder ahndet die Polizei die strikten Beschränkungen wegen der Corona-Krise. In Friedberg stellte sie nun fest, dass Kunden in einem Geschäft zuvor bestellte Waren abholten. Zwar hatte das Ladengeschäft an sich geschlossen, die Abholung der Bestellungen wurde Kunden jedoch nach einem SMS-Kontakt ermöglicht, teilt ein Polizeisprecher mit.
Friedberg: Inhaber und Kunden erwartet eine Anzeige
Sowohl der Geschäftsinhaber als auch die Kunden, die die Polizei dort antraf, erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Geschäfte, welche nicht den täglichen Versorgungsbedarf abdecken, gilt: Auch online oder telefonisch bestellte Ware darf nicht abgeholt werden – weder mit dem Auto, noch zu Fuß. Das Abholen von Gegenständen, die nicht dem täglichen Versorgungsbedarf entsprechen, sei kein triftiger Grund, um die eigene Wohnung zu verlassen. Man könne sich die Ware aber nach Hause liefern oder senden lassen.
In Friedberg und Umgebung gibt es mittlerweile mehrere Initiativen, die auf derartigen legalen Lieferservice oder auch Möglichkeiten der Abholung (zum Beispiel Speisen in Lokalen) hinweisen, unter anderem www.einkaufen-in-friedberg.de, dahoam-in-friedberg.de oder www.wir-halten-zamm.de, über die ein ausführlicher Bericht in unserer Zeitung folgen wird.
Corona: Was darf man machen und was nicht?
Wie die Polizei weiß, führen bei vielen Menschen die Ausgangsbeschränkung und der tägliche Umgang damit zu unterschiedlichsten Fragen. Eine umfangreiche Fragen-und-Antwort-Liste finden Interessierte auf der Seite des bayerischen Innenministeriums.
Wir haben nachgehakt: was sagt die Polizei zu solchen Kontrollen?
Corona-Kontrollen in Friedberg: Wie hart greift die Polizei durch?
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