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Bauausschuss Mering: Marktgemeinde Mering ist in der Zwickmühle

Bauausschuss Mering

Marktgemeinde Mering ist in der Zwickmühle

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    Entweder wird auf dem Gelände der ehemaligen Firma Polytech ein fünfstöckiges Mehrfamilienhaus entstehen oder der Firmeninhaber plant, seinen Betrieb dort mit einer weiteren Gewerbehalle zu erweitern.
    Entweder wird auf dem Gelände der ehemaligen Firma Polytech ein fünfstöckiges Mehrfamilienhaus entstehen oder der Firmeninhaber plant, seinen Betrieb dort mit einer weiteren Gewerbehalle zu erweitern.

    Was soll künftig auf dem Gelände der ehemaligen Firma Polytech in Mering entstehen? Gleich drei Bauvoranfragen für ein und das selbe Grundstück gab es am Montagabend in der Bauausschusssitzung. „Der Antragsteller ist ein guter Mühlespieler“, konstatierte Bürgermeister Hans-Dieter Kandler zu Beginn der Sitzung, „er schafft es, uns in eine regelrechte Zwickmühle zu bringen.“

    Das ist geplant: Statt dem bisherigen Gewerbegebäude soll ein fünfgeschoßiges Mehrfamilienhaus entstehen, das eine Breite von über zwölf Meter und eine Länge von 49 Meter hat. Die Pläne der Münchner Firma Baustolz sehen eine Höhe von über 14 Meter für den Bau mit 29 Wohnungen vor. Vonseiten der Verwaltung spreche „grundsätzlich nichts gegen eine Tiefgarage“ mit 28 Stellplätzen. Auch wird der Hörgraben freigelegt und teilweise renaturiert.

    Gleichzeitig liegen aber Bauvoranfragen für eine etwa 1000 Quadratmeter große „überdachte Freifläche“ und dem Bau einer Betriebsleiterwohnung vor. „Der Antragsteller hat es nun schriftlich vom Verwaltungsgericht, wie groß er seinen Betrieb dort führen darf und damit ist klar, wenn keine Wohnbebauung kommt, erweitert er am bisherigen Standort“, erklärte Kandler. Mit dem Verkauf an die Firma Baustolz wolle der Inhaber Wilhelm Peter einen Umzug seines Betriebs auf eine andere Gewerbefläche finanzieren. In der langen Zeit bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die ursprüngliche Firma Insolvenz anmelden müssen. Mit dem Unternehmen Produktionsservice Mering GmbH ebenfalls unter Geschäftsführung von

    Über diese Entwicklung wurden die Anwohner vorab informiert. Sie hatten sich nach dieser Veranstaltung in einem Brief an die Gemeinde und Bürgermeister Hans-Dieter Kandler gewandt. Grundsätzlich begrüßen sie Wohnbebauung an diesem Standort. Sie hoffen auf einen Kompromiss bei den vorliegenden Planungen und verweisen darauf, dass der Ortrand aus Einfamilien- und Doppelhäusern bestehe. Auch sie plädieren für einen Bebauungsplan.

    Bürgermeister Kandler sprach sich am Montagabend für eine geregelte Wohnbebauung aus: „Entweder mit einem Bebauungsplan oder mit einem sogenannten städtebaulichen Vertrag.“

    Meringer Räte sind sich einig

    Große Einigkeit herrschte im Gremium, was die Wohnbebauung für das Gebiet am Hörlgraben anbelangt. Jedoch gingen die Meinungen auseinander, als es um die Größe des geplanten Mehrfamilienhauses ging. „Wenn wir das so durchwinken, geben wir jede Entscheidungsmöglichkeit und jedes Mitspracherecht für diesen Bereich aus der Hand“, merkte Wolfgang Bachmeir für die SPD-Fraktion an. Er spreche sich für einen Bebauungsplan aus und wolle im Vorfeld nochmals alle Beteiligten an einem Runden Tisch wissen, um gemeinsam über die notwendigen Anforderungen an das Projekt zu beraten.

    Bürgermeister Kandler merkte an, dass es bereits vier Investoren gegeben habe, wovon nach näherer Untersuchung der Sachlage noch einer übrig geblieben sei. „Es ist dort keine einfache Lage.“ Zudem entstehen hohe Kosten, wenn auch der Hörlgraben renaturiert und freigelegt werden soll. Auch habe man bereits mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen, das ebenfalls signalisiere, dass eine Umwandung in ein Wohngebiet an dieser Stelle viele Probleme beseitigen könne.

    Keiner Illusion hingeben

    Martin Scherer (CSU) warf ein: „Wir sollten uns keiner Illusion hingeben, dass der Hörlgraben hier Wunder was plätschern wird, denn das Nadelöhr wird das Rohr am Ende der Bebauung sein, wo er wieder einfließt.“

    Zweiter Bürgermeister Florian Mayer dankte Wolfgang Bachmeir für seinen „konstruktiven Vorschlag“ und plädierte ebenfalls für den Runden Tisch. Er sei grundsätzlich nicht gegen Wohnbebauung, wolle sich aber vom Antragsteller nicht zur Eile drängen lassen. „Wir schaffen hier ein Baugebiet, steigern damit den Wert des Grundstücks und haben sehr wohl das gute Recht, uns hier nicht drängen zu lassen.“ Es sei zumutbar, wenn der Antragsteller ein halbes Jahr länger warten müsse. „Nur mit einem Bebauungsplan können wir regeln, was wir dort wollen und was nicht.“

    Götz E. Brinkmann (SPD/parteifrei) merkte an: „Vielleicht sollten wir uns von den fünf Stockwerken nicht abschrecken lassen, denn fünf Vollgeschoße mit Flachdach sind sicherlich nicht höher als vier mit Satteldach.“

    Auch CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Resch wollte vor einer endgültigen Entscheidungsfindung noch einige Fragen vorab geklärt wissen und begrüßte deshalb ebenfalls den Runden Tisch mit Bauherrn, Bürgermeister, Gemeindeverwaltung, Fraktionsvorsitzenden und Landratsamt. Er merkte an, dass das geplante Gebiet ebenfalls ein Bereich für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sei und man vielleicht hier noch einige Aspekte abklären müsse.

    Runder Tisch wird gefordert

    Zudem wolle er genau ausloten, inwiefern der Bestandsschutz für die bereits bestehende Kubatur des Gebäudes gelte. „Dann können wir nämlich mit einem neuen Bebauungsplan nicht viel ausrichten“, sagte Resch. An die Anwohner gewandt merkte er an: „Ich möchte Sie daran erinnern, dass auf diesem Gelände immer schon ein Gewerbebetrieb ansässig war und dies auch schon bevor dort das Wohngebiet an der Geßweinstraße geschaffen wurde.“

    Petra von Thienen (Grüne) war Reschs Meinung, dass man ISEK nicht außen vor lassen sollte. „Gerade die städtebauliche Entwicklung wollten wir im Rahmen von Bebauungsplänen regeln und daran sollten wir festhalten.“

    Einstimmig entschieden die Räte, die Bauvoranfrage zu vertagen und sie einigten sich auf einen Runden Tisch mit den Beteiligten.

    Die Bauvoranfrage für die überbaute Freifläche wurde abgelehnt, für die Betriebsleiterwohnung wurde das Einvernehmen erteilt.

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