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Bamberg/Mering: Vergewaltiger von Mering muss neun Jahre in Haft

Bamberg/Mering

Vergewaltiger von Mering muss neun Jahre in Haft

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    Der Vergewaltiger von Mering, der auch andere Frauen belästigte, muss eine lange Haftstrafe antreten.
    Der Vergewaltiger von Mering, der auch andere Frauen belästigte, muss eine lange Haftstrafe antreten. Foto: Matthias Hoch (Archiv)

    „Es ist vorbei“, mit diesen drei Worten beschreibt Rechtsanwalt Florian Engert das Gefühl seiner Mandantin aus Mering. Montagnachmittag fiel das Urteil über den Vergewaltiger von

    Am Montag sagte der Polizist aus, der Rami F. nach der Tat festgenommen hatte. Dabei leistete dieser kaum Widerstand. In der Untersuchungshaft, so die Schilderung Justizvollzugsbeamter, fiel er immer wieder durch seine Ausbrüche auf. „Mal ging Rami F. mit einer aus einem Besenstil gebastelten Axt auf Mithäftlinge los, mal kritzelte er Suren aus dem Koran an die Wand. Mit keinem seiner Mithäftlinge kam er zurecht. Zuletzt war er in einer Einzelzelle untergebracht“, so Engert.

    "Wohl keine Kontakte zu Freunden oder zu Familie"

    Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“. Der Tunesier sei ein entwurzelter Mensch ohne Werte und über zehn Jahre isoliert durch Europa gereist. „Es gab wohl keine Kontakte zu Freunden oder zur Familie“, erklärt Engert. Der Gutachter sah bei Rami F. eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er wieder schwere Straftaten begeht. Juristisch gesehen fehle jedoch der Tatvorwurf des Hangs, das bedeute, dass der Täter unter einer Art innerem Druck handelt.

    „Das ist ihm aufgrund der Lücken in seinem Lebenslauf nicht nachzuweisen“, erklärt Engert. Und begründet damit, dass sich das Gericht gegen Sicherungsverwahrung ausgesprochen habe. Das Bamberger Landgericht verurteilte Rami F. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren. Zudem wurde Sicherheitsverwahrung vorbehalten.

    Für seine Mandantin sei die Konfrontation mit dem Täter bei ihrer Aussage sowohl Abschluss als auch Aufbruch gewesen. „Nun weiß sie, dass der Angeklagte sich seinen Taten stellen muss und gleichzeitig kann sie das ihr angetane Leid verarbeiten.“

    Mehr zum Thema: Was eine Vergewaltigung auslösen kann, lesen Sie hier.

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