Startseite
Icon Pfeil nach unten
Friedberg
Icon Pfeil nach unten

Aichach-Friedberg: Jetzt sechs Corona-Patienten im Landkreis Aichach-Friedberg

Aichach-Friedberg

Jetzt sechs Corona-Patienten im Landkreis Aichach-Friedberg

    • |
    Die Bundesregierung will im Kampf gegen das Coronavirus Zeit gewinnen. Konkret zieht das einige Einschränkungen im Alltag nach sich.
    Die Bundesregierung will im Kampf gegen das Coronavirus Zeit gewinnen. Konkret zieht das einige Einschränkungen im Alltag nach sich. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

    Die Zahl der Corona-Patienten im Landkreis ist auf sechs gestiegen. Dies teilte das Landratsamt am Donnerstagnachmittag mit. Mehr als 30 Personen befinden sich in Quarantäne. Dazu zählen nicht die „Freigestellten“, die vorbeugend nicht in die Arbeit oder in die Schule gehen sollen, weil sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, aber keine Corona-Symptome haben.

    Wie ist in der aktuellen Situation mit Veranstaltungen umzugehen? Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag bereits Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern bis zum 19. April untersagt. Für Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 soll es eine Risikoeinschätzung durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde geben.

    Robert-Koch-Institut informiert zu Corona

    Für den Landkreis Aichach-Friedberg hat das Landratsamt am Donnerstag dazu in einer Allgemeinverfügung die Regelungen getroffen. Für Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern, die in der Zeit bis 19. April stattfinden sollen, sind Veranstalter verpflichtet, dem Landratsamt spätestens eine Woche vor der Veranstaltung eine Risikoanalyse vorzulegen. Dafür gibt es ein Infoblatt des Robert-Koch-Instituts (RKI).

    Die Abteilung Öffentliche Sicherheit des Landratsamts wird diese Risikoanalysen dann bewerten und den Veranstaltern rechtzeitig mitteilen, ob die Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Sollte die Veranstaltung stattfinden können, so wird das Landratsamt Auflagen festsetzen wie zum Beispiel

    • Namentliche Erfassung aller Teilnehmer inklusive Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    • Pflicht zur Aufstellung von Hinweisschildern über die Gefahren des Coronavirus (z. B. die Empfehlungen des RKI zum Umgang mit Großveranstaltungen).
    • Pflicht zur Aufstellung von Desinfektionsmittelspendern.

    Für Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern, die laut Bayerischer Staatsregierung nach Entscheidung jedes Veranstalters stattfinden können, regt das Landratsamt ausdrücklich an, dass die Veranstalter die oben genannten Auflagen ebenfalls einhalten. Zahlreiche Vereine und Organisationen haben ihre Absagen bereits verschickt.

    Landrat Metzger bedauert Einschnitte in die Grundrechte

    Das Landratsamt appelliert an die Eigenverantwortung der Menschen. „Besucher einer größeren Veranstaltung in geschlossenen Räumen, von der sich im Nachhinein herausstellt, dass ein an Corona-Erkrankter daran teilgenommen hat, müssen damit rechnen, anschließend in Quarantäne gestellt zu werden“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Das Gesundheitsamt könne bei seinen Ermittlungen nicht in engen und weniger engen Kontakt während der Veranstaltung unterscheiden.

    „Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen Einschnitte in die Grundrechte und in das gesellschaftliche Leben mit sich bringen“, so Landrat Klaus Metzger. Andererseits sei das eine wichtige Maßnahme, um die Weiterverbreitung des Coronavirus zu unterbinden und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

    Menschenansammlungen vermeiden

    Vor diesem Hintergrund bittet der Landrat die Bevölkerung dringend, zur Erreichung dieses Ziels beizutragen, indem Menschenansammlungen derzeit möglichst vermieden werden. Der Landrat weiter: „Besonders wichtig ist es in der momentanen Situation, alte und kranke Menschen im Blick zu haben und möglichst vor einer Ansteckung zu schützen.

    Der dringende Appell des Landratsamtes lautet deshalb, Gemeinschaftsunterkünfte für alte oder kranke Menschen, also Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime, nicht oder nur unter strikter Beachtung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen zu betreten. Neben dem regelmäßigen und gründlichen Händewaschen sowie dem richtigen Husten und Niesen, heißt das hier vor allem: Abstand halten, auf Händeschütteln verzichten. (AZ)

    Die Regelungen zu den Veranstaltungen und alle weiteren Infos zum Thema sind auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-aic-fdb.de zu finden.

    Lesen Sie dazu auch Corona: Diese Veranstaltungen im Landkreis fallen aus

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden