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Aichach-Friedberg: Inzidenz in Aichach-Friedberg unter 35: Warum das noch keine Folgen hat

Aichach-Friedberg

Inzidenz in Aichach-Friedberg unter 35: Warum das noch keine Folgen hat

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    Der Inzidenzwert im Landkreis Aichach-Friedberg ist wieder unter 35 gesunken..
    Der Inzidenzwert im Landkreis Aichach-Friedberg ist wieder unter 35 gesunken.. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Gute Nachrichten für das Wittelsbacher Land: Das Landratsamt Aichach-Friedberg meldet für Mittwoch eine Sieben-Tage-Inzidenz von 34,2. Tags zuvor lag sie bei 37,9. Das hat allerdings noch keine Folgen für die strikten Kontaktbeschränkungen.

    Gleich drei positiv getestete Schüler und 19 Kontaktpersonen der Stufe 1 werden allerdings von der Mittelschule Sielenbach gemeldet. Insgesamt wurden in den letzten sieben Tagen 61 Personen im Landkreis positiv getestet, seit Anfang März 2020 sind es 3622.

    Im Aichacher Krankenhaus werden aktuell fünf Corona-Patienten behandelt

    Im Krankenhaus Aichach werden gerade fünf Corona-Patienten behandelt, davon liegen zwei auf der Intensivstation und werden beatmet. In Friedberg ist es ein Patient. Verdachtsfälle gibt es in Aichach drei, in Friedberg keinen.

    Die Regelungen für die nächsten Tage sind laut Landratsamt folgende:

    Der Landkreis ist einen Tag unter dem Wert 35,0. Wichtig: Es dürfen sich weiter nur zwei Haushalte treffen (maximal fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht zählen). Eine Änderung dieser strikten Kontaktbeschränkung erfolgt erst, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt. Dann erfolgt die Änderung am fünften Tag.

    Außerdem dürfen aktuell:

    • Einzelhandelsgeschäfte öffnen, mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmetern, die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden pro 20 Quadratmeter.
    • Museen und Galerien sowie Gedenkstätten öffnen.
    • Kontaktfreier Sport kann in kleinen Gruppen (max. zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen stattfinden.

    Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten, ändern sich die Regelungen ab dem fünften Tag. Dies wird auf der Internetseite des Landratsamtes tagesaktuell veröffentlicht, ebenso die sich daraus ergebenden Regelungen.

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