In Bayern gibt es per Gesetz keinen Leinenzwang. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie in bestimmten Bereichen Halter verpflichtet, ihr Tier festzumachen. Oder sogar komplett verbietet, dass Hunde einzelne Flächen überhaupt betreten. Allerdings schränkt der Freistaat die Gemeinden ein: Ein Leinenzwang kann grundsätzlich nur für Tiere mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter und für Kampfhunde verordnet werden. Nur auf Grünanlagen, Parks und Kinderspielplätze dürfen die Kommunen alle Halter zur Leine verpflichten oder die Vierbeiner gleich ganz verbannen.
Aichach-Friedberg