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Aichach-Friedberg: Drängelei auf dem Feldweg kostet den Führerschein

Aichach-Friedberg

Drängelei auf dem Feldweg kostet den Führerschein

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    Die Begegnung mit einer Pferdekutsche brachte ein 46-jährige Autofahrerin vor Gericht.
    Die Begegnung mit einer Pferdekutsche brachte ein 46-jährige Autofahrerin vor Gericht. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Ein Feldweg in der Nähe von Mering: Minutenlang muss eine Frau mit ihrem Pkw hinter einer Pferdekutsche herfahren, die mal schneller und mal langsamer unterwegs ist. Durch die Blicke und das Lachen des Kutschers und der beiden mitfahrenden Mädchen fühlt sich die Frau provoziert. Sie fährt dicht auf, hupt, ruft aus dem Fenster - und landet am Ende wegen Nötigung vor Gericht.

    Rechtsanwalt Ulrich Swoboda stellte zu Beginn der Verhandlung am Aichacher Amtsgericht klar, dass seine Mandantin die Tat einräume und bereue: "Sie hat aus dem offenen Fenster gerufen und gestikuliert, ans Hupen kann sie sich nicht erinnern." Die 46-jährige Angeklagte hatte jedenfalls den Eindruck, dass man sie absichtlich behindern wollte.

    Kutsche wird vor scharfer Kurve langsamer

    Ganz anders sah dies der Kutscher, der zu dem Zeitpunkt mit den beiden Mädchen für Filmaufnahmen unterwegs war: Die Angeklagte sei "zum Teil ziemlich flott und dann relativ nah" aufgefahren. Dass er das Tempo gewechselt habe, um die Frau zu ärgern, bestritt er. Im Zuge der Strecke gebe es eine scharfe Rechtskurve, die nicht einsehbar sei, deshalb habe er sein Gefährt verlangsamen müssen. Zudem habe dort gerade ein anderer Pkw gewendet, der für die Angeklagte im Wagen hinter der Kutsche nicht sichtbar gewesen sei. Weder er noch die Mädchen hätten in Richtung der Autofahrerin gelacht.

    Als Zeuge sagte der Polizist aus, der den Vorfall im vergangenen Herbst aufgenommen hatte. "Die Aussagen der Mädchen waren deckungsgleich", berichtete er. Die beiden sagten, dass der Pkw gedrängelt habe und schlussendlich sehr knapp vorbeigefahren sei. Während das ältere Mädchen laut Zeugen den Vorfall gut weggesteckt habe, sei dieser dem jüngeren Mädchen noch eine Zeit lang nachgehangen.

    Autofahrerin absolviert einen Präventionskurs

    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war dafür ein zweimonatiges Fahrverbotes angebracht. Rechtsanwalt Swoboda plädierte hingegen für eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro. Er bat, kein Fahrverbot zu verhängen, weil die Angeklagte beruflich auf ihren Führerschein angewiesen ist. Richter Alexander Hellriegel verurteilte die Fahrerin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Euro und einem einmonatigem Fahrverbot. Er begründete das kürzere Fahrverbot mit dem von der Angeklagten in der Zwischenzeit erfolgreich absolvierten Präventionskurs beim TÜV.

    Er mahnte allerdings: "So oder so ist es falsch, zu dicht aufzufahren." Zumal in diesem Fall Pferde beteiligt waren und man nicht wisse, wie diese reagierten. "Der Straßenverkehr verlangt, sich zurückzunehmen", so der Vorsitzende. Auch bei Provokationen, die vermutlich alle schon einmal im Straßenverkehr erdulden mussten.

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