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Aichach-Friedberg: Das sind die neuen Corona-Regeln an den Kliniken und Altenheimen

Aichach-Friedberg

Das sind die neuen Corona-Regeln an den Kliniken und Altenheimen

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    Ab Samstag ist der Zugang zu den Kliniken an der Paar - hier das Krankenhaus Friedberg - wegen der zunehmenden Zahl an Corona-Fällen im Kreis Aichach-Friedberg wieder eingeschränkt.
    Ab Samstag ist der Zugang zu den Kliniken an der Paar - hier das Krankenhaus Friedberg - wegen der zunehmenden Zahl an Corona-Fällen im Kreis Aichach-Friedberg wieder eingeschränkt. Foto: Ute Krogull (Archivfoto)

    Die Kliniken an der Paar mit den beiden Krankenhäusern in Aichach und Friedberg beschränken aufgrund der deutschlandweit steigenden Ausbreitung des Coronavirus wieder die Besuchszeiten und -berechtigungen ein.

    Ab Samstag, 17. Oktober, sind die Besuche bei Patienten pro Tag nur noch durch eine Person, unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,50 Meter - auch in den Patientenzimmern, Besuchszeit eine Stunde zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr sowie Zutritt nur mit Mund- und Nasenschutz (Schal, Halstuch und Gesichtsvisier reichen nicht aus). In den Seniorenheimen im Landkreis gibt es dagegen keine einheitliche Regelung - jede Einrichtung hat ihren eigenen Plan, um die Bewohner und Mitarbeiter vor dem Virus zu schützen.

    Besucher müssen sich in den Kliniken an der Paar an- und abmelden

    Die Kliniken an der Paar bitten die Besucher, einen eigenen Mund- und Nasenschutz mitzubringen. Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Gebäudes müssen sich die Besucher an der Information an- bzw. abmelden. Das Klinikgebäude darf vom Patienten während des Besuches nicht verlassen werden, und ein Besuch der Cafeteria ist nicht möglich.

    Von diesen Regelungen ausgenommen sind Patienten die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht auf Covid-19 vorliegt. Ein Besuch ist hier nicht möglich.

    Aichach-Friedberg: Leistungsfähigkeit der Kliniken muss erhalten bleiben

    Die Geschäftsführung, die dieses Verbot im Rahmen des Hausrechts verfügt hat, bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die notwendig ist, um die Leistungsfähigkeit der Kliniken an der Paar zum Wohle der Menschen im Wittelsbacher Land so weit und so lange wie möglich zu erhalten.

    Das Friedberger Altenheime der AWO hat dagegen das Ziel, so lange wie möglich offen zu bleiben. Dieses Konzept habe sich in den vergangenen Wochen bewährt, erklärt Dr. Heinz Münzenrieder, Vorsitzender des Präsidiums der schwäbischen AWO. "Natürlich sind wir in Kontakt mit dem Gesundheitsamt und warten die neuesten Entwicklungen ab", sagt Münzenrieder. Aktuell seien aber keine weiteren Beschränkungen der Besuchszeiten geplant.

    Die aktuell bestehenden gelten dafür umso mehr: Für Besucher gibt es bestimmte Zeiten und eine Besucherzone, nur in bestimmten Fällen, wenn der Patient oder die Patientin im Bett bleiben muss, sind Ausnahmen möglich. Sterbende dürfen in jedem Falle begleitet werden. Grundsätzlich passt das AWO-Heim seine Richtlinien an die Vorgaben des Landratsamtes an.

    Anders gelagert ist die Situation beim Karl-Sommer-Stift in der Aichacher Straße. Dort gibt es laut Einrichtungsleiter Jakob Alaskievitsch bereits seit drei Tagen eine Beschränkung der Besuchszeiten und -zahlen. Bis einschließlich Dienstag waren noch ein Besucher mit drei Begleitpersonen von täglich 13 bis 17 Uhr erlaubt. Nun gewährt das Heim jedoch nur noch zwei Personen gleichzeitig Zutritt, und das zwar täglich, aber eine Stunde kürzer, von 14 bis 17 Uhr.

    Wie die Seniorenheime in Friedberg, Mering und Kissing vorgehen

    Noch strikter handhabt es das Haus Gabriel in Kissing. Denn dort sind bereits seit Wochen die Besuchszeiten auf zwei Stunden am Tag beschränkt, von 14 bis 16 Uhr. Zudem ist ab sofort eine FFP-2-Maske Pflicht bei einem Besuch, und pro Person darf nur ein Besucher kommen.

    Im Kissinger St.-Theresia-Heim ist derweil ein Besucher pro Person und pro Tag zugelassen. Außer am Sonntag ist das Seniorenheim an allen Tagen geöffnet, vormittags von 10 bis 11.30 Uhr und nachmittags von 15 bis 16.30 Uhr. Außer mittwochs, da ist vormittags geschlossen und ein Besuch nur abends von 17 bis 19 Uhr möglich.

    Im Friedberger Pro Seniore Heim gibt es derweil noch keine Beschränkungen. Diese könnten, so sagt es Sprecher Peter Müller, jedoch schnell eintreten, wenn der Pandemiedruck weiter steige. Eine weitere Möglichkeit sei eine temporäre Abriegelung, sofern die Bewohner des Heimes gefährdet seien.

    Weitere Corona-Vorsichtsmaßnahmen

    Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises liegt aktuell bei 26,73. Wird der Inzidenzwert von 35 überschritten, vermeldet das Landratsamt dies. Dann gelten – entsprechend der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung – ab 0 Uhr des darauffolgenden Tages folgende Regelungen:

    • Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z. B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z. B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
    • Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
    • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
    • In Schulen und Kindergärten tritt Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans des Kultusministeriums in Kraft.

    Wird der Inzidenzwert von 50 für den Landkreis überschritten, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

    • Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie; ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
    • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.
    • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten. (pos, AZ)

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