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Aichach-Friedberg: Baggerarbeiten in Kissing: Staatsanwalt stellt Verfahren wegen Ach ein

Aichach-Friedberg

Baggerarbeiten in Kissing: Staatsanwalt stellt Verfahren wegen Ach ein

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    Der Zustand der Ach bei Kissing beschäftigte die Justiz.
    Der Zustand der Ach bei Kissing beschäftigte die Justiz. Foto: Edigna Menhard (Archiv)

    Versickert das Wasser der Ach wegen Baggerarbeiten in Kissing? Mehrere Mühlenbetreiber und Fischereiberechtigte aus dem Landkreis machen die Maßnahmen der Gemeinde für den niedrigen Pegel verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall ermittelt – nach Informationen unserer Zeitung gegen die Kommune und auch das ausführende Baggerunternehmen. Nun ist das Verfahren aber eingestellt worden.

    Sie prangern Umweltsünden an der Friedberger Ach an (von links): Andreas Ziegenaus, Martin Golling, Karl Mayershofer, Thomas Straubinger und Helmut Färber.
    Sie prangern Umweltsünden an der Friedberger Ach an (von links): Andreas Ziegenaus, Martin Golling, Karl Mayershofer, Thomas Straubinger und Helmut Färber.

    Wie berichtet ließ die Gemeinde 2017 und 2018 über eine lange Strecke das Bachbett ausbaggern – unter anderem im Natur- und Wasserschutzgebiet. Die Mühlen- und Turbinenbetreiber Andreas Ziegenaus, Karl Mayershofer und Thomas Straubinger sowie die Fischereirechtsinhaber aus Todtenweis und Kissing Helmut Färber und Xaver Wirsching sowie Martin Golling vom Bund Naturschutz prangern die Arbeiten als verheerend an. Dabei sei die Sohle mitsamt der Abdichtungsschicht herausgerissen worden. Nun befinde sich am Boden lediglich durchlässiger Kies. Dadurch gelange das Bachwasser ins Grundwasser. Dazu komme, dass die Ach immer wieder angezapft werde: Zum einen hängen an ihr Kläranlagen, zum anderen werde das Wasser teilweise relativ unkontrolliert und auch ungenehmigt ausgeleitet.

    Fachleute des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth hatten sich die Arbeiten in Kissing am Verlorenen Bach, Hagenbach und Galgenbach angeschaut und ihre Einschätzung an das Landratsamt weitergeleitet. Das wiederum hatte das Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Nachdem dies bekannt geworden war, äußerten die Fischereiberechtigten und Kraftwerksbetreiber aber eine weitere Befürchtung: Demnach beziehen sich die Begutachtung des Wasserwirtschaftsamts und auch die Ermittlung der Staatsanwaltschaft nur auf den Streckenabschnitt ab Höhe der Südspitze des Auwaldsee in Richtung Friedberg. In diesem Bereich wurde 2018 gearbeitet. Der Abschnitt südlich des Auwaldsees bis zur Gemeindegrenze Mering sei allerdings nicht in Augenschein genommen worden. Gerade dieser liege jedoch im Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebiet.

    Baggerarbeiten in Kissing: Wasserwirtschaftsamt spricht von "unsachgemäßer Unterhaltung"

    Patrizia Ernst vom Wasserwirtschaftsamt erklärt aber, dass ihre Behörde auch die bereits im Sommer 2017 geräumten Gewässerabschnitte begangen habe. In den Arbeiten der Gemeinde sieht die Behörde eine „unsachgemäße Unterhaltung des Verlorenen Bachs“. Ernst sagt aber auch: „Hinsichtlich der immer wieder auftretenden geringen Wasserführung im Verlorenen Bach, Hagenbach und der Friedberger Ach konnte eine Vielzahl von Gründen festgestellt werden.“

    Laut Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai liegt dem Verfahren die Anzeige des Landratsamts wegen der Baggerarbeiten im Jahr 2018 zugrunde. Diese betrifft Arbeiten am Verlorenen Bach, am Michelaukanal und am Hagenbach. Gegen sieben Beschuldigte, die als Verantwortliche für diese Arbeiten in Betracht kamen, sei ermittelt worden. „Mittlerweile wurde das Verfahren eingestellt und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben. Gegen fünf Beschuldigte konnte kein Tatnachweis geführt werden, bei den weiteren beiden Beschuldigten ist von einem geringen Verschulden auszugehen“, sagt Nickolai.

    Verfahren wegen Ach: Für die anderen Arbeiten liegt keine Anzeige vor

    Im Hinblick auf weitere Arbeiten am Bach im Jahr 2017 liege keine Anzeige vor und aus den Akten ergeben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten begründen können. Die Gemeinde Kissing hat derweil ein Fachbüro beauftragt, die Schäden feststellen und kartieren zu lassen, um daraus die erforderlichen Maßnahmen zur „Wiedergutmachung“ festlegen zu können. Bürgermeister Reinhard Gürtner erklärt, dass die Ergebnisse des Gutachtens noch nicht vorlägen. „Die Renaturierungsmaßnahmen können erst ausgeschrieben werden, wenn das Gutachten da ist“, sagt er. Er würde gerne bereits in diesem Jahr mit den Arbeiten beginnen.

    Bauamtsleiter Alfred Schatz bestätigt, dass die Baggerarbeiten im Jahr 2018 sich auf den Bereich ab dem Auensee bis zur Gemeindegrenze Friedberg erstrecken. Im Gutachten würden aber alle Arbeiten im gesamten Bachverlauf auf dem Gemeindegebiet berücksichtigt. Die Ausführung der Renaturierungsmaßnahmen könne erst geplant werden, wenn die Ergebnisse vorliegen.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar Kissing muss den Bach wiederherstellen und diesen Artikel Verfahren wegen der Ach: Wie Fachleute die Baggerarbeiten bewerten.

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