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Aichach-Friedberg: An welchen Seen im Landkreis ist Stand-up-Paddling noch erlaubt?

Aichach-Friedberg

An welchen Seen im Landkreis ist Stand-up-Paddling noch erlaubt?

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    Stand-up-Paddling ist an vielen Seen im Wittelsbacher Land verboten, darunter am Weitmannsee und am Friedberger See.
    Stand-up-Paddling ist an vielen Seen im Wittelsbacher Land verboten, darunter am Weitmannsee und am Friedberger See. Foto: Annette Zoepf (Symbolbild)

    Anfang Juni gab das Landratsamt bekannt, dass das Stand-up-Paddling auf dem Weitmannsee nun jedes Jahr zwischen dem 1. Mai und dem 30. September verboten ist. Die Stand-up-Paddler bedauern dieses Verbot sehr und verstehen nicht, warum sich für diese Einschränkung entschieden wurde. Die Begründung des Landratsamtes und wie die Situation bei den anderen Badeseen in der Umgebung aussieht.

    Grundsätzlich ist es dem Landratsamt möglich, Verbote oder Regelungen für die Freizeitnutzung an Gewässern einzuführen, wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht. Das ist nicht nur der Fall, wenn Grenzwerte im Wasser überschritten werden, sondern auch bei einem zu hohen Andrang auf den Badeseen. Laut dem Landratsamt sollen durch Verbote von Wasserfahrzeugen Unfälle zwischen Badegästen und Fahrzeugen vermieden werden. Stand-up-Paddle-Boards zählen zu Wasserfahrzeugen und sind daher im Verbot inbegriffen. Des Weiteren können Beschränkungen erlassen werden, wenn eine Gefahr für die Natur besteht. Die Tier- und Pflanzenwelt im Wasser und am Ufer darf nicht erheblich beeinträchtigt werden. Daher steht in einigen Bereichen der Naturschutz über der Freizeitnutzung. Folgende Regelungen gelten für die Badeseen im Wittelsbacher Land:

    Radersdorfer See: Der Radersdorfer See ist Privatbesitz. Wer dort Stand-up-Paddling machen will, muss sich das von Besitzer Christoph Schillinger (erreichbar über den Campingplatz) genehmigen lassen. Grundsätzlich erlaube er es noch, sagt Schillinger. Werden es aber mehrere, die auf dem See diesem Hobby nachgehen wollen, will auch er es verbieten.

    • Weitmannsee: Auf den Sandbänken und im Röhricht befinden sich Biotope, die geschützt werden müssen. Die Verbote gründen dementsprechend auf dem Naturschutz. Die Freizeitnutzung ist nur im nördlichen Teil des Sees erlaubt. Vollständig verboten ist das Befahren des Weitmannsees mit Fahrzeugen. Das gilt auch für das Stand-up-Paddling. Lediglich Luftmatratzen und Gummiboote ohne Paddel sind zulässig.
    • Mandichosee (Lechstaustufe 23): Hier dürfen Fahrzeuge ohne Motor benutzt werden, die nicht länger als 9,2 Meter sind. Stand-up-Paddling ist demnach erlaubt. Allerdings darf der südliche Teil des Sees nicht genutzt werden, da dort viele Vögel ihre Brutplätze haben.
    • Friedberger See: Auf dem Friedberger See ist das Stand-up-Paddling verboten. Alle anderen Fahrzeuge sind ebenfalls verboten, auch wenn sie keinen Motor haben. Die einzige Ausnahme sind Schlauchboote und Fischerboote für maximal zwei Personen.
    • Radersdorfer See: Der Radersdorfer See ist Privatbesitz. Wer dort Stand-up-Paddling machen will, muss sich das von Besitzer Christoph Schillinger (erreichbar über den Campingplatz) genehmigen lassen. Grundsätzlich erlaube er es noch, sagt Schillinger. Werden es aber mehrere, die auf dem See diesem Hobby nachgehen wollen, will auch er es verbieten.
    • Sander Weiher und Mandlachsee: Sowohl der Weiher als auch der Mandlachsee haben eine sogenannte naturnahe Ufergestaltung. Diese soll dem Schutz und der Entwicklung des Bodens und der Landschaft dienen. Die Freizeitnutzung, darunter auch Stand-up-Paddling, ist hier komplett verboten.
    • Auensee: Im südlichen Teil des Sees ist das Stand-up-Paddling möglich. Der nördliche Teil soll hingegen der Natur zur Verfügung stehen. Außerdem ist hier zu beachten, dass der "wilde Parkplatz" am See nicht gestattet ist. Wer dort parkt, muss mit Bußgeldern rechnen.
    • Derchinger See: Hier ist die Nutzung nicht eingeschränkt. Der See steht daher Stand-up-Paddlern zur Verfügung. Das Befahren ist mit allen nicht motorisierten Fahrzeugen erlaubt.

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