Schon bevor eine Corona-Impfpflicht zur Debatte stand, wurde eine andere Impfpflicht diskutiert: die gegen Masern. Um die von Viren ausgelöste Infektionskrankheit auszurotten, hat der Bundestag 2019 eine Impfpflicht in Krippen, Kitas und Schulen beschlossen. Im März 2020 trat das Gesetz in Kraft, bis zum 31. Juli 2022 galt noch eine Übergangsfrist. Doch die ist nun vorbei. Seit Monatsbeginn muss jedes Kind in Kita und Schule zweimal gegen Masern geimpft sein. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro droht. Dasselbe gilt für ungeimpftes Personal und Einrichtungsleitungen, die einen fehlenden Impfnachweis nicht melden.
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