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Hochzeit & Co.: Welche Folgen hat der Austritt aus der Kirche?

Hochzeit & Co.

Welche Folgen hat der Austritt aus der Kirche?

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    Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann oft nicht mehr kirchlich heiraten.
    Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann oft nicht mehr kirchlich heiraten. Foto: Bernd F. Meier/dpa-tmn

    So viele Austritte wie im Jahr 2022 gab es in der katholischen Kirche noch nie. Immer mehr Katholiken in Deutschland entscheiden sich dazu. Doch abgesehen davon, dass sie keine Kirchensteuer mehr zahlen müssen - was bedeutet dieser Schritt eigentlich in der Konsequenz?

    Grundsätzlich gilt: Wer einmal getauft ist, bleibt getauft. In der kirchlichen Lehre wird auch davon gesprochen, dass die Taufe "ein unauslöschliches Prägemal" sei und nicht verloren werden könne.

    Doch aus Sicht der katholischen Kirche wird großer Wert darauf gelegt, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der Organisation - also der katholischen Kirche - sind.

    Wer austritt, begeht nach Auffassung der Kirche eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft", schreibt die Deutsche Bischofskonzerenz (DBK). Das bedeutet: Ein Austritt nur aus der Institution ist nicht möglich.

    Wer aus der Kirche austritt, darf keine Sakramente empfangen

    Wer ausgetreten ist, verliert bestimmte Privilegien und Rechte. Über die genauen Folgen eines Austritts informiert ein DBK-Dekret aus dem Jahr 2012. So kann man beispielsweise nicht die Sakramente empfangen - wie Buße, Krankensalbung oder Eucharistie - außer in Todesgefahr.

    Begräbnis

    Auch auf ein katholisches Begräbnis können Menschen, die ausgetreten sind, in der Regel nicht hoffen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn eine Person kurz vorher noch Reue zeigt oder Angehörige sich dies wünschen - alles eine Frage des Einzelfalls.

    Hochzeit

    In der Regel besteht eine Verweigerung einer kirchlichen Heirat. Ist ein Partner in der katholischen Kirche, kann unter Umständen doch eine kirchliche Ehe vollzogen werden. Dafür muss aber die Erlaubnis beim Ortsordinarius eingeholt werden, so die DBK. Und: Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder im katholischen Glauben zu erziehen.

    Taufe

    Soll ein Kind katholisch getauft werden, ist dies im Einzelfall möglich. Dafür müsse "die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird", so die Deutsche Bischofskonferenz.

    Gottesdienst

    Wer will, darf zwar weiterhin zu katholischen Gottesdiensten gehen. Dort jedoch ebenfalls keine Sakramente empfangen.

    Ausgetretene Personen dürfen zudem keine kirchlichen Ämter bekleiden und kein Tauf- oder Firmpate sein. Auch in einigen kirchlichen Vereinen dürfen sie dann kein Mitglied mehr sein. Und auch das aktive und das passive Wahlrecht in kirchlichen Gremien wird ihnen verweigert.

    (dpa)

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