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Bildung: Schule schwänzen für billigere Ferienflüge kann teuer werden

Bildung

Schule schwänzen für billigere Ferienflüge kann teuer werden

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    Schon wenige Tage vor den Schulferien in den Urlaub starten? Das kann für Schülereltern böse Folgen haben.
    Schon wenige Tage vor den Schulferien in den Urlaub starten? Das kann für Schülereltern böse Folgen haben. Foto: Boris Roessler/dpa

    Die letzten ein, zwei, drei Tage vor den Sommerferien die eigenen Kinder die Schule schwänzen lassen, um billigere Urlaubsflüge zu ergattern? Keine gute Idee nach offiziellen Angaben: Polizeikontrollen und Bußgeld können drohen. Eltern mit schulpflichtigen Kindern müssen somit oft höhere Reisekosten in Kauf nehmen.

    Hessens Bildungsministerium in Wiesbaden teilt der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf die am Samstag (13. Juli) beginnenden Sommerschulferien im Land mit: «Reisen der Eltern begründen nach der Rechtsprechung keinen Beurlaubungsanspruch und dies wird in den Schulen restriktiv überprüft.»

    Weiter erklärt das Ministerium: «Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich fünf Fehltagen unmittelbar vor/nach den Schulferien ein Bußgeld/Pauschale in Höhe von mindestens 200 Euro vor.» Die Landesbehörde in Wiesbaden weiß nach eigener Auskunft «von Kontrollen der Polizei zum Beispiel an Flughäfen, ob die Schulpflicht eingehalten wird».

    Ältere, nicht mehr schulpflichtige Mädchen und Jungen können nach den Angaben von ihrer weiterführenden Schule verwiesen werden, wenn sie während sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen mindestens sechs Tage unentschuldigt ihrer Bildungsstätte fernbleiben.

    Eine Beurlaubung in der Schulzeit kann es laut Ministerium «nur in besonders begründeten Ausnahmefällen» geben. Bei bis zu zwei Tagen vor oder nach den Ferien entscheidet das die Klassenlehrkraft, bei mehr Tagen die Schulleitung. Beurlaubungen können dem Bildungsministerium zufolge etwa «bei gewichtigen beruflichen Anlässe» oder bei einem wichtigen familiären Ereignis wie Tod, Hochzeit oder der schweren Erkrankung eines Angehörigen gewährt werden.

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