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Energie-Politik: Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Energie-Politik

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

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    Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner mit dem Vorschlag der Gaspreiskommission.
    Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner mit dem Vorschlag der Gaspreiskommission. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Wie hoch wird der Gasrabatt und wer soll ihn bekommen?

    Vom Gasrabatt sollen alle Privathaushalte und Unternehmen profitieren. Für die Industrie gibt es eine eigene Lösung. Als erste Stufe gibt es den Vorschlägen der Expertenkommission eine Abschlagszahlung im Dezember und ab März sollen

    Für die restlichen 20 Prozent gelten dann die kommendes Jahr herrschenden Marktpreise. Derzeit liegen die durchschnittlichen Gaskosten bei 20,5 Cent pro Kilowattstunde. Noch ist unklar, wie hoch sie im Frühjahr liegen.

    Wie teuer wird Heizen auf absehbare Zeit für Gaskunden?

    Die Expertenkommission erwartet, dass der Gaspreis in den kommenden Jahren bei zwölf Cent liegen wird, das wäre dauerhaft fast doppelt so hoch wie vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Für die privaten Haushalte und das Gewerbe wird auch mit der Gaspreisbremse das Heizen kommendes Jahr voraussichtlich doppelt so teuer wie im vergangenen Winter. Vor allem in den Kältemonaten Januar und Februar drohen hohe Kosten, da der Preisdeckel erst ab März wirken soll, da die Energieversorger solange Zeit brauchen, um ihn umzusetzen.

    Warum schlägt die Kommission eine Abschlagszahlung als Summe für die staatliche Zahlung vor?

    Die Energieversorger wissen in der Regel nicht, wer sich hinter einem Gasanschluss verbirgt: ein Einfamilienhaus, ein Handwerksbetrieb oder ein großes Mehrfamilienhaus. Die Höhe des Abschlags zeigt einerseits die Höhe des Gasverbrauchs und ist andererseits gut weiterzugeben für einzelne Wohnungen.

    In Mehrfamilienhäusern werden Abschläge möglichst gerecht verteilt: 50 bis maximal 70 Prozent werden in der Regel nach Wohnfläche, der Rest nach Heizungsablesedaten weitergereicht. Damit wird ausgeglichen, dass im Erdgeschoss meist mehr geheizt wird, als in Obergeschossen, weil die Wärme nach oben steigt.

    Müssen Privathaushalte die Entlastung beantragen?

    Nein, sowohl der Ersatz für die Abschlagszahlung, als auch der Gaspreisdeckel soll automatisch funktionieren. Die Abrechnung erfolgt für Direktkunden über die Energieversorger und bei Miet- oder Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern über die Hausverwaltungen mithilfe der üblichen Nebenkostenabrechnungen. In der Expertenkommission haben sowohl die Verbände der Energieversorger als auch der Wohnungswirtschaft erklärt, dass ihre Mitglieder bereit seien, die Verwaltungsarbeit zu übernehmen.

    Warum gibt es auch für hohe Einkommensgruppen die gleiche Entlastung wie für niedrigere?

    Bislang gibt es keine den Behörden vorliegenden Daten um Einkommen, Wohnsituation und Verbrauch abzugleichen. Eine Verknüpfung wäre sowohl praktisch als datenschutzrechtlich schwer umsetzbar. Die Kommission schlägt aber vor, den Gasrabatt für Besserverdienende zu besteuern.

    Ist die vorgeschlagenen Besteuerung des Gasrabatts rechtlich überhaupt möglich?

    Die Deutsche Steuergewerkschaft hält den Vorschlag der Kommission, den Rabatt für höhere Einkommensgruppen zu besteuern, für nicht umsetzbar. „Die Vorschläge der Expertenkommission zum Gaspreisdeckel sind gut, aber den geldwerten Vorteil der Einkommensteuer zu unterwerfen ist zum einen rechtlich falsch, aber zum anderen auch praktisch vollkommen hanebüchen“, sagt Gewerkschaftschef Florian Köbler unserer Redaktion.

    „Wie soll denn der pro Verbrauchsstelle gewährte Vorteil auf die dahinterstehenden Köpfe verteilt werden? Nach Größe des Kinderzimmers?“ Der Vorschlag der Expertenkommission, einen staatlichen Gasrabatt als geldwerten Vorteil der Einkommensteuer zu unterwerfen, wäre zugleich ein Systembruch im Steuerrecht. „Ein Rabatt durch einen staatlichen Gaspreisdeckel stellt keine Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar, weil selbst hinter sonstigen Einkünften keine derartigen staatlichen Leistungen verstanden werden.“ Nur für höhere Einkommensklassen zu besteuern, stehe zudem im Konflikt mit dem Gleichheitsgrundsatz und wäre ohne Beispiel im Steuerrecht.

    Wie soll die Industrie entlastet werden?

    Für Industriekunden soll ab 1. Januar für 70 Prozent des Verbrauchs eine Obergrenze von sieben Cent pro Kilowattstunde gelten. Der Großmengen-Industriepreis enthält ab einer bestimmten Menge deutlich weniger Gebühren und Entgelte als bei Privat- und Kleinverbraucherverträgen. Insgesamt gilt die Regelung für 25.000 Industrie-Unternehmen. Mit dem Deckel auf 70 statt 80 Prozent will die Kommission zusätzlich Sparanreize schaffen.

    Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast an, in dem wir thematisieren, wie die Schwächsten unserer Gesellschaft unter der momentanen Krisenlage leiden:

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