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Gemeinden Huisheim, Otting und Wolferstadt senken Hebesätze bei Grundsteuern

Huisheim/Otting/Wolferstadt

Gemeinden lassen Einnahmen aus Grundsteuer unverändert

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    Die Hebesätze für die Grundsteuern beschäftigen derzeit die Verantwortlichen der Kommunen in der Region.
    Die Hebesätze für die Grundsteuern beschäftigen derzeit die Verantwortlichen der Kommunen in der Region. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Nach der Stadt Wemding und der Gemeinde Fünfstetten haben auch die Verantwortlichen der übrigen Kommunen, die der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Wemding angeschlossen sind, die Hebesätze bei den Grundsteuern verändert. Dies geschah so, dass die Gemeinden im kommenden Jahr unter dem Strich möglichst die gleichen Einnahmen haben.

    Anlass für die Entscheidungen war die Grundsteuer-Reform. Diese würde bei unveränderten Hebesätzen (diese kann jede Kommune individuell festsetzen) zu deutlich höheren Einnahmen führen. Die zuständigen Gremien in der VG Wemding sind sich jedoch einig, die Grundstückseigentümer damit insgesamt nicht zusätzlich zur Kasse bitten zu wollen. Deshalb werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B so weit gesenkt, dass die Summen, die alle Steuerzahler in der Kommune unter dem Strich zahlen, unverändert bleiben.

    Dies handhaben neben der Stadt Wemding und der Gemeinde Fünfstetten nun auch die Gemeinden Huisheim, Otting und Woflerstadt so, wie die Bürgermeister auf Anfrage unserer Redaktion bestätigen. Vor allem die Hebesätze bei der Grundsteuer B werden kräftig nach unten korrigiert - in Huisheim beispielsweise von 320 auf 120 und in Otting von 330 auf 130. (wwi)

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