Bayern prescht vor beim Thema Erneuerbare Energien - und das betrifft auch den Landkreis Donau-Ries maßgeblich. Der Regionale Planungsverband Augsburg (RPV) reagierte in seiner jüngsten Sitzung auf eine Gesetzesänderung, die den Erneuerbaren Vorrang vor anderen Belangen gewährt. Der Beschluss trifft insbesondere das Ries, das bislang aufgrund seiner einmaligen Landschaftsform als Ausschlussgebiet für Windenergie galt.
1,8 Prozent der bayerischen Landesfläche sollen Vorranggebiet für Windkraftnutzung werden. Das ist die Vorgabe vom Freistaat, mit deren Umsetzung sich der RPV befasst. „Das ist ein langwieriges und kompliziertes Verfahren“, sagt Stefan Rößle, Vorsitzender des RPV Augsburg, in dem die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Augsburg, Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Dillingen als Mitglieder vertreten sind. Aktuell seien alle staatlichen Vorgaben, die für ein Vorranggebiet beachtet werden müssen, eingearbeitet worden. Bei Vorranggebieten handelt es sich um Flächen, die bevorzugt für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen. Diese werden in den Regionalplänen festgehalten und haben den Vorteil, dass sie für Investoren von besonderem Interesse sind, wie Rößle ausführt. Da es hier nämlich bereits vorab Untersuchungen gegeben habe, könnten die Verfahren für Windanlagen deutlich schneller durchgeführt und zudem Kosten für gewisse Prüfungen gespart werden. Doch so weit ist man noch lange nicht.
Windkraft im Kreis Donau-Ries: Riesrand könnte Vorranggebiet werden
Denn der nächste Schritt, der laut Rößle nun angestoßen wurde, ist nun genau eine solche Vorabuntersuchung, nämlich die sogenannte strategische Umweltprüfung, die in denjenigen Gebieten vorgenommen wird, die nach der Prüfung des RPV als Vorrangflächen infrage kämen. Dazu gehören vielleicht auch bald Teile des Riesgebiets. Grund dafür ist eine aktuelle Gesetzesänderung, die den Erneuerbaren Energien Vorrang vor anderweitigen Belangen wie Denkmalschutz oder dem Landschaftsbild gibt. „Das heißt nicht, dass diese Belange nicht mehr wichtig sind“, betont Rößle. „Aber die Windkraft hat Vorrang.“ Aus diesem Grund könne der aktuelle Ist-Zustand, in dem der Rieskrater und ein darum verlaufender Gürtel als Ausschlussgebiet gelten, rechtlich nicht aufrechterhalten werden. Denn die bisherige Begründung für die Ausschlussfläche sei die Einmaligkeit der Landschaft gewesen. „Man wollte eine Verspargelung der Landschaft verhindern und darum waren Windräder im Ries und am Riesrand, die schon von Weitem erkennbar gewesen wären, verboten.“
Das ist nun Geschichte - zumindest fast. Denn zwar habe sich der RPV vergangene Woche für die Aufhebung der Ausschlussfläche entschieden, doch das bedeute nicht, dass diese umgehend in Kraft trete. „Nach wie vor gilt der bisherige Regionalplan“, erklärt Rößle. „Erst, wenn das gesamte Verfahren abgeschlossen ist und der neue Plan in Kraft tritt, ist das Ausschlussgebiet aufgehoben.“ Das könne voraussichtlich bis Ende 2026 dauern.
Landrat Rößle: RPV hat besondere Schutzwürdigkeit des Rieskraters erkannt
Besonders spannend habe der Landrat des Landkreises Donau-Ries es empfunden, dass allen Mitgliedern des RPV die Besonderheiten des Rieses am Herzen gelegen hätten. Es habe intensive Diskussionen gegeben, wie man mit der Situation umgehe. Letztendlich habe man sich darauf geeinigt, das Zentralries, also alles innerhalb des Kraters, als weiße Fläche auszuweisen, also weder als Ausschluss- noch als Vorranggebiet. „Das bedeutet nicht, dass dort dann keine Windräder gebaut werden dürfen“, betont Rößle. „Aber es ist sehr unwahrscheinlich. Das Antragsverfahren ist deutlich aufwendiger als auf einer Vorrangfläche. Zudem ist die Windhöffigkeit im Zentralries vergleichsweise gering, sodass es für diese Gebiete bisher noch keine Interessensbekundungen für die Errichtung von Windkraftanlagen gegeben hat.“ Auf den Anhöhen des Riesrands dagegen seien Vorranggebiete jetzt grundsätzlich denkbar. Doch wie gesagt: Das muss nun erst einmal geprüft werden. Noch lasse sich überhaupt nicht absehen, in welchen Gebieten entlang des Riesrands, die als Vorranggebiet infrage kämen, auch ein solches entstehe.
Rößle hält dies für einen „ausgesprochen guten Beschluss“: „Es ist nicht selbstverständlich, dass auch andere Landkreise die besondere Schutzwürdigkeit des Rieskraters anerkennen. Das hat mich sehr positiv überrascht.“ Abschließend fügt er hinzu: „Und sollten in Zukunft vermehrt Windräder am Riesrand entstehen, könnte man das ganze Ausmaß des Rieskraters vom Daniel aus noch besser erkennen.“
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