Weil ein Mann aus dem Landkreis Donau-Ries mit den sexuellen Dienstleistungen einer Frau nicht einverstanden war, hat er am Donnerstagabend einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Polizei mitteilt, stellten Beamte vor Ort fest, dass für den Geschlechtsverkehr eine Bargeldleistung erfolgt war.
Ob der Betrag den Diensten angemessen war, war hierbei allerdings nicht Gegenstand der Ermittlungen – denn die Frau ging einer illegalen Prostitution nach. Diese Begegnung hat für die 28-Jährige nun juristische Folgen. Die Beamten nahmen zudem den dreistelligen Bargeldbetrag ab und übergaben ihn der Ahndungsbehörde zur Einziehung. (AZ)
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