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Tapfheim: Im Dunkeln besteht in Tapfheim ein Friedhofsverbot

Tapfheim

Im Dunkeln besteht in Tapfheim ein Friedhofsverbot

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    Friedhöfe des Nachts zu besuchen, ist für die meisten wohl eine ziemlich gruselige Vorstellung. Dieser Gedanke spielte aber eher keine entscheidende Rolle, als sich der Tapfheimer Gemeinderat mit der Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschäftigte. Anlass dazu war vielmehr ein dringender Rat seitens des Landratsamts: Dort hatte man bei der Durchsicht der aktuellen Bestimmungen festgestellt, dass es in Tapfheim bisher keinerlei zeitliche Beschränkungen hinsichtlich der Betretung des Friedhofsgeländes gibt.

    Und das ist vor allem in haftungsrechtlicher Hinsicht problematisch – sollte bei Dunkelheit jemand über ein nicht erkennbares Hindernis stürzen und sich verletzen, könnte die Gemeinde ebenso in Regress genommen werden wie bei Schnee- und Eisglätte im Winter.

    Im Sommer von 7 bis 20 Uhr und im Winter von 8 bis 17 Uhr

    Um diese Problematik zu entschärfen, wird die Satzung nun dahin gehend erweitert, dass das Betreten des Friedhofsgeländes im Sommer zwischen 7 und 20 Uhr sowie im Winter zwischen 8 und 17 Uhr oder bis nach Abend-Gottesdiensten erlaubt ist. Auf ein Absperren des Friedhofsgeländes wird weiterhin verzichtet. Ehe der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen wurde, wies Martina Achzet (CSU) noch auf eine vermeintliche Unstimmigkeit hin: „Hier ist von zwei Friedhöfen die Rede. Es gibt aber doch mehr in der Gemeinde!“ Bürgermeister Marcus Späth klärte auf: „Es geht nur um den Friedhof Tapfheim – der gehört teils der Kirche und teils der Gemeinde, deswegen ist auch von zwei Friedhöfen die Rede. Alle anderen sind vollständig in Kirchenbesitz“. (wrö)

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