Der Fahrer eines Autos mit Anhänger auf der B16 bei Rain hat sich strafbar gemacht. Die Polizei stellte bei einer Kontrolle am Sonntagnachmittag festgestellt, dass der Mann nicht den nötigen Führerschein besitzt.
Bei der Überprüfung der mitgeführten Papiere fanden die Beamten heraus, dass der 34-Jährige lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Bei einer näheren Überprüfung kam heraus, dass sich die zulässigen Gesamtmassen des Pkw (2160 Kilogramm) und des Anhängers (2000) auf 4160 Kilogramm summieren. Ein Führerschein der Klasse B berechtigt jedoch lediglich das Führen eines Gespanns mit einer Gesamtmasse von maximal 3500 Kilogramm. Ausnahme: Der Anhänger hätte eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm.
Der 34-Jährige hätte somit eine Fahrerlaubnis BE gebraucht, in Ausnahmefällen noch die Fahrerlaubnis Schlüsselzahl B96. Die Polizisten unterbanden deshalb die Weiterfahrt. Jedoch konnte sich in der Folge der Beifahrer, der im Besitz des notwendigen Führerscheins war, ans Steuer setzen. Der 34-Jährige hingegen erhält eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (AZ)
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