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Nördlingen/Monheim: Drogenkauf über das Internet

Nördlingen/Monheim

Drogenkauf über das Internet

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    Ein 42-Jähriger stand vor dem Amtsgericht, weil er über das Internet mehrfach Drogen gekauft hatte.
    Ein 42-Jähriger stand vor dem Amtsgericht, weil er über das Internet mehrfach Drogen gekauft hatte. Foto: Wolfgang Widemann

    383 Gramm Haschisch, 217 Gramm Marihuana, 51 Gramm Amphetamine, 7,5 Gramm Cannabis-Öl, eineinhalb Gramm Herion und fünf LSD-Trips. All diese Drogen hat sich ein Mann, der in Monheim wohnte, im sogenannten Darknet, dem „dunklen“ Internet, geordert. Nun listet Richterin Andrea Eisenbarth die illegalen Käufe auf und stellt mit Blick auf den Angeklagten fest: „Das ist ein nicht schöner Cocktail, den Sie da bestellt haben.“ Der 42-Jährige wird vor dem Amtsgericht Nördlingen wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Rechenschaft gezogen.

    Den ganzen Stoff erwarb der Stahlarbeiter nach und nach bereits zwischen Dezember 2013 und August 2014. Dies blieb zunächst unbemerkt, dann flogen jedoch die Verkäufer auf und anhand der noch vorhandenen Daten – das Internet vergisst nie, wie es gemeinhin heißt – stießen die Ermittler auf den 42-Jährigen. Der zeigt sich in dem Prozess geständig.

    67 Drogeneinkäufe

    Am Ende muss er sich für 67 Drogeneinkäufe verantworten. Dafür komme nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren in Betracht, erklärt Staatsanwalt Martin Neumann, zumal der 42-Jährige einschlägig vorbestraft ist – wegen Rauschgifthandels. Allerdings hält Neumann dem Angeklagten zugute, dass dieser – so die Prognose – aufgrund seiner Lebensumstände keine weiteren Straftaten begeht. Der Mann hat eine feste Arbeit. Deshalb könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Verteidiger Alexander Leber betont, dass ein Mandant den Stoff ausschließlich zum Eigenverbrauch gekauft habe. Es sei auch „relativ leicht“, sich im Darknet Drogen zu bestellen. Mit seinem Geständnis habe der Angeklagte dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Der Anwalt plädiert für eine Freiheitsstrafe „deutlich unter zwei Jahren“.

    Richterin Eisenbarth verurteilt den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten und setzt die Strafe zur Bewährung aus. Es bestehe eine gute Sozialprognose. Freilich dürfe nicht vergessen werden, dass der Mann insgesamt über 600 Gramm Cannabisprodukte sowie harte Drogen geordert habe. Der 42-Jährige, der inzwischen im Raum Augsburg lebt, muss nun die Finger vom Rauschgift lassen, ansonsten droht ihm Gefängnis. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2017 entdeckte die Polizei etwas Haschisch und Marihuana.

    Die Urin-Kontrolluntersuchungen, die in den kommenden drei Jahren fällig werden, muss er selbst bezahlen. Hinzu kommt als weitere Auflage eine Geldbuße von 2500 Euro. Der Mann nimmt das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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