Bereits zum 1. Juli traten zahlreiche Regeländerungen in Kraft, die durch das International Football Association Board (IFAB) beschlossen wurden und auch auf den Fußballplätzen in unserer Region Anwendung finden. Bevor die Spielklassen im Landkreis Donau-Ries mit der Punktrunde beginnen, erklären Obmann Tobias Heuberger und Lehrwart Manuel Lösch (beide Schiedsrichtergruppe Nordschwaben) die wesentlichen Neuerungen.
Auswechslungen – Auswechslungen dürfen zwar weiterhin wie gewohnt im Bereich der Mittellinie durchgeführt werden. Wenn der Schiedsrichter allerdings eine entsprechende Anweisung gibt, muss der Spieler das Spielfeld an der nächstgelegenen Stelle verlassen. Diese Anpassung soll übermäßigem Zeitspiel entgegenwirken.
Maßnahmen gegen Teamoffizielle – Gegen Teamoffizielle (Personen, die sich in der Coachingzone befinden) können ab sofort persönliche Strafen ausgesprochen werden. Sie werden somit Spielern gleichgestellt. Der Schiedsrichter hat die Möglichkeit, Gelbe, Gelbrote und Rote Karten zu zeigen. Wenn der Täter nicht identifizierbar ist, wird stattdessen der ranghöchste Teamoffizielle verwarnt.
Münzwurf – Das Team, das beim Münzwurf gewinnt, entscheidet, auf welches Tor es in der ersten Halbzeit spielt oder ob es den Anstoß durchführt. Wählt ein Team Anstoß, hat das andere Team Seitenwahl.
Schiedsrichterball – Innerhalb des Strafraums wird der Schiedsrichterball (SRB) nur mit dem Torwart des verteidigenden Teams ausgeführt. Außerhalb des Strafraums bekommt das Team den SRB zugesprochen, das zuletzt am Ball war. Die Ausführung erfolgt mit nur einem Spieler. Alle anderen Spieler (beider Teams) müssen einen Mindestabstand von vier Metern zum Ball einhalten. Der Schiedsrichter muss das Spiel zwingend unterbrechen und mit SRB fortsetzen, wenn er angeschossen wird und
– sich dadurch ein aussichtsreicher Angriff entwickelt
– der Ball dadurch direkt ins Tor geht oder
– der Ballbesitz wechselt.
Handspiel – Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand beziehungsweise dem Arm berührt und unmittelbar danach ins gegnerische Tor trifft beziehungsweise zu einer Torchance kommt. Es spielt von nun an also keine Rolle mehr, ob das Handspiel absichtlich oder unabsichtlich erfolgt.
Eine Torerzielung mit der Hand ist ausgeschlossen. Ein Vergehen liegt außerdem vor, wenn sich Hand oder Arm über Schulterhöhe befinden. Diese Neuregelung soll größere Klarheit schaffen. Ansonsten gelten weiterhin die bereits bekannten Kriterien (Absicht, Vergrößerung der Körperfläche). Handspiel ist nicht strafbar, wenn sich ein Spieler den Ball selber an die Hand spielt (Ausnahme: anschließender Torerfolg).
Bei Tacklings oder Stürzen („zu Boden gehen“) ist das Abstützen mit der Hand eine natürliche Armhaltung. Eine Handhaltung oberhalb Schulterhöhe ist hingegen keine natürliche Handhaltung und somit strafbar. Das heißt für die Praxis, dass bei einem Tackling kein Strafstoß verhängt wird, wenn sich die Hand zum Abstützen zwischen Körper und Boden befindet. Wenn sich die andere Hand beim Tackling über Schulterhöhe befindet und der Ball dorthin gelangt, gibt es Strafstoß.
Unsportlichkeiten – Unsportlichkeiten werden künftig stärker sanktioniert. Das betrifft vor allem Vergehen, die den geordneten Ablauf stören. Dazu gehören heftiges Reklamieren (Lautstärke und/oder Gesten) und Spielverzögerungen, etwa wenn sich der Spieler vor den Ball stellt, er den Ball wegträgt, nach dem Pfiff in die Hand nimmt oder er den Ball nach dem Pfiff wegtritt. Die Schiedsrichter sind angehalten, diese Vergehen künftig konsequent mit Gelb zu bestrafen.
Freistoß – Ein Freistoß im eigenen Strafraum muss diesen nicht mehr verlassen. Der Ball ist im Spiel, wenn er sich bewegt hat. Die Gegner müssen außerhalb des Strafraums stehen und, wenn der Ausführungsort nahe der Linie ist, 9,15 Meter Abstand halten.
Ferner müssen Stürmer einen Meter Abstand zur Mauer halten, sobald sich darin drei oder mehr Verteidiger befinden. Das wird in der Praxis vor allem in Strafraumnähe zum Tragen kommen. Wenn sich bei der Ausführung ein Angreifer zu nahe an der Mauer befindet, wird das Spiel mit indirektem Freistoß für die Verteidiger fortgesetzt.
Einwurf – Der Abstand beim Einwurf beträgt zwei Meter von der Seitenlinie.
Abstoß – Der Ball ist im Spiel, wenn er mit dem Fuß gespielt wird und sich eindeutig bewegt. Der Abstoß muss folglich den Strafraum nicht mehr verlassen. Angreifer müssen sich außerhalb des Strafraums aufhalten, dürfen aber einlaufen, sobald der Ball gespielt wurde.
Strafstoß – In Zukunft soll genauer darauf geachtet werden, ob Spieler zu früh in den Strafraum einlaufen. Offensichtliche Verstöße sind strenger zu handhaben. (rn)
Mehr zum Thema: Der Rahmen für die neue Saison im Kreis Donau steht