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Fußball: Spieler können den Verein wechseln wie im Winter

Fußball

Spieler können den Verein wechseln wie im Winter

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    Eine Arbeitsgruppe des Bayerischen Fußball-Verbandes hat sich mit Vereinswechseln im Sommer beschäftigt.
    Eine Arbeitsgruppe des Bayerischen Fußball-Verbandes hat sich mit Vereinswechseln im Sommer beschäftigt. Foto: Tobias Hase/dpa

    Die vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) infolge der Corona-bedingten Saisonunterbrechung eingesetzte Arbeitsgruppe „Vereinswechsel“ hat konkrete Vorschläge zum Thema im bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen präsentiert, die für die Vereine im Freistaat ein Höchstmaß an Schutz bieten.

    Demnach soll es vor einer Fortsetzung der Saison ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler bzw. der Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.

    Aktuell ist die Wechselmöglichkeit ausgesetzt

    Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Akteur bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem/ihrem Verein abmelden muss. Ebenso unverändert muss der Verein dem Spieler/der Spielerin binnen 14 Tagen nach der Austrittserklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen.

    Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegangenen Passanträge für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschlagenen Regelung bearbeitet werden. Aktuell hat der BFV die Wechselmöglichkeit aufgrund der Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidung ausgesetzt. Unverändert muss dagegen die Regelung bei Vertragsspielern/Vertragsspielerinnen bleiben, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden.

    Maximal möglicher Schutz für die Fußball-Vereine

    „Ohne dem Vorstand als beschließendes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitete und von allen mitgetragene Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwechsel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine“, resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: „Nahezu alle Klubs haben in diesem Jahr noch kein Pflichtspiel bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwechsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrechung gerade quasi eine verlängerte Winterpause.“

    In der Arbeitsgruppe „Vereinswechsel“ waren neben den Ehrenamtlichen und Mitarbeitern aus dem Hauptamt des BFV auch zwölf Vereinsverantwortliche aus ganz Bayern am Prozess aktiv beteiligt, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten.

    Aus dem Nachbar-Landkreis war Vorsitzender Christoph Nowak von der SSV Dillingen dabei: „Unsere durchaus spannend zusammengestellte Arbeitsgruppe hat sehr gute Lösungen erarbeitet, die zum einen die Vereine schützen, zum anderen aber auch arbeitsrechtliche Notwendigkeiten berücksichtigen.“ In Bayern soll die Fußball-Saison frühestens zum 1. September fortgesetzt werden, vorausgesetzt, die staatlichen Regelungen lassen dies dann zu. (dz)

    Infos: www.bfv.de/vereinswechsel

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