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Auto abmelden oder zulassen: So teuer ist das jetzt im Kreis Donau-Ries

Landkreis Donau-Ries

Berlin kassiert ab: So hoch sind die Kfz-Gebühren im Kreis Donau-Ries jetzt

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    Für Autofahrer aus dem Landkreis Donau-Ries wird es seit September 2023 bei der Zulassungsstelle in den meisten Fällen teurer - teils sogar deutlich.
    Für Autofahrer aus dem Landkreis Donau-Ries wird es seit September 2023 bei der Zulassungsstelle in den meisten Fällen teurer - teils sogar deutlich. Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa (Symbolbild)

    Ein Leser unserer Zeitung fühlte sich bei seinem letzten Besuch der Kfz-Zulassungsstelle in Donauwörth "abgezockt", als er sein Sommerauto ab- und sein Winterauto anmelden wollte. 15,90 Euro statt zuvor 6,90 Euro - das ärgerte ihn so sehr, dass er der Redaktion einen Brief schrieb. Das Landratsamt räumte sofort ein: Ja, manche Gebühren seien deutlich erhöht worden. Schuld daran sei allerdings Berlin. Der Bundesgesetzgeber habe nämlich die deutschlandweite Fahrzeugzulassungsverordnung umfassend geändert. So weit, so richtig. Welche Kosten aber wie stark gestiegen sind, konnte Pressesprecher Simon Kapfer nicht auf die Schnelle beantworten. Jetzt hat das Landratsamt die genauen Gebühren mitgeteilt. Wie stark geht es rund ums eigene Auto nun wirklich an den Geldbeutel? 

    Diese Kfz-Gebühren sind jetzt im Kreis Donau-Ries deutlich höher als vorher

    Klar ist: Der erboste Leser hat völlig recht. Die Außerbetriebsetzung kostet nun 15,90 Euro statt vorher 6,90 Euro - mehr als als das Doppelte. Ähnlich ist es bei der Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung mit 23 Euro statt zuvor 11,60 Euro. Deutliche, aber etwas schwächere Anstiege gab es derweil bei der Umschreibung des Autos bei Beibehaltung des alten Kennzeichens mit Kosten von nun 24,20 Euro (innerhalb des Zulassungsbezirks) beziehungsweise 23,60 Euro (wenn aus einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben wird). Vorher betrug die Gebühr jeweils 16,70 Euro. 

    So hoch sind die Kfz-Gebühren im Kreis Donau-Ries seit September 2023

    Zulassung oder Wiederzulassung:

    30,00 Euro (vorher 27,00 Euro)

    Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung: 

    23,00 Euro (vorher 11,60 Euro)

    Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks:

    15,90 Euro (vorher 6,90 Euro)

    Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens:

    27,10 Euro (vorher 27,00 Euro)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:

    24,20 Euro (vorher 16,70 Euro)

    Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens: 

    23,60 Euro (vorher 16,70 Euro)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens: 

    26,20 Euro (vorher 27,00 Euro)

    Kaum höher als vorher sind die Kosten für die Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks dagegen, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. 27,10 Euro werden nun fällig - statt zuvor 27 Euro. Wird aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Wechsel des Kennzeichens umgeschrieben, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer nun 26,20 zahlen - und damit sogar 80 Cent weniger als vorher. Ebenfalls nur moderat teurer geworden ist auch die Zulassung oder Wiederzulassung von Fahrzeugen. Die Gebühr beträgt nun 30 Euro statt zuvor 27 Euro. 

    Zulassung, Umschreibung, Abmeldung: In anderen Kreisen ist's genauso teuer

    Ausdrücklich nicht beschweren können sich die Betroffenen diesbezüglich beim Landratsamt des Kreises Donau-Ries, denn: Die Aussage, dass es in anderen Landkreisen in aller Regel nicht günstiger ist, stimmt. Ein Vergleich mit Neuburg-Schrobenhausen und Günzburg zeigt: Die Gebühren sind meist identisch oder weichen um Centbeträge ab. Für die Umschreibung mit neuem Kennzeichen, die im Kreis

    Pressesprecher Kapfer hatte schon bei der ersten Anfrage unserer Redaktion betont, dass man in den Landratsämtern im Freistaat wenig begeistert von den Gebührenerhöhungen sei. Hilft aber alles nichts, sagt er: "Leider konnte Bayern sich im Gesetzgebungsverfahren diesbezüglich nicht durchsetzen."

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