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Donauwörth
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Runder Tisch zu Riedstrom: Lösungen und Streitpunkte

Landkreis Donau-Ries

Runder Tisch nach Hochwasser: Das haben Politik und Landwirte besprochen

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    Ein Bild des Hochwassers in Donauwörth, aufgenommen am 3. Juni 2024.
    Ein Bild des Hochwassers in Donauwörth, aufgenommen am 3. Juni 2024. Foto: Anton Färber

    Die Stimmung war frostig, die Nerven lagen blank, als die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber Anfang Juni die Bauernhansenschwaige besuchte. Zu dieser Zeit hatten die Menschen schon einen tagelangen Kampf gegen das Hochwasser hinter sich, hatten ihr Hab und Gut gegen die Fluten verteidigt. Existenzen waren bedroht. Die Bauern sahen immense Schäden auf ihren Feldern und fühlten sich ein Stück weit von der Politik im Stich gelassen. Damals versprach die Ministerin: „Ein Runder Tisch muss her!“

    Jetzt kam dieser Runde Tisch zustande. Im Münchner Landtag trafen sich neben den Ministern Kaniber und Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz) die Abgeordneten Wolfgang Fackler (Donau-Ries), Manuel Knoll (Dillingen), Roland Weigert (Neuburg-Schrobenhausen) und Klaus Holetschek (CSU-Fraktionsvorsitzender im Landtag) mit den Bauernverbands-Obmännern Karlheinz Götz (Donau-Ries) und Klaus Beyrer (Dillingen), mit Gudrun Seidel (Wasserwirtschaftsamt Donauwörth), Reinhard Bader (Amt für Landwirtschaft Nördlingen-Wertingen), Landrat Stefan Rößle und weiteren Vertretern unter anderem aus Finanz- und Umweltministerium.

    Am Riedstrom erhitzen sich immer wieder die Gemüter

    Das große Thema dabei: der so genannte Riedstrom, an dem sich immer wieder die Gemüter erhitzen. Jene Überflutung der Donau in die Ebene. Rund 3500 Hektar Ackerland zwischen Dillingen und Donauwörth sind von ihm betroffen. Der Knackpunkt dabei ist stets die Frage: Ist dieser Riedstrom eine natürliche Ausuferung, oder eine über die Staustufen gesteuerte Ausleitung. Die einen argumentieren mit dem jahrhundertealten Überlaufbecken der Donau, die sich dort auf natürliche Weise ihren Weg bahnt. Die anderen sind von Manipulation durch Menschenhand überzeugt, durch die die Betroffenen den Wassermassen willkürlich ausgeliefert werden. „Da steht in der Diskussion stets Aussage gegen Aussage“, so Landtagsabgeordneter Wolfgang Fackler, der im Gespräch mit unserer Redaktion vom Runden Tisch berichtet.

    Nun soll ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden, das in diesem Punkt Klarheit schafft. „Bisher ist ja nur per Gutachten festgelegt worden, ob das festgesetzte Überschwemmungsgebiet stimmen könnte, oder nicht“, so Fackler. „Aber über die Definition des Riedstroms gibt es keine objektive Analyse eines Dritten.“ Dieses Gutachten soll also nun kommen und „Zahlen, Daten, Fakten schaffen“. Darauf haben sich die Vertreter der Staatsregierung und des Bauernverbands geeinigt.

    Die Bauern fordern 100-prozentige Entschädigung: „Ohne Wenn und Aber“

    Noch keine Einigung zeichnet sich hingegen beim Thema Entschädigungen der Landwirte ab., die ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion am Runden Tisch waren. Mit der geltenden Regelung „gibt sich der BBV nicht zufrieden“, erklärt Donau-Ries-Kreisobmann Karlheinz Götz und fordert: „Die Schäden der Landwirtschaft müssen ohne Wenn und Aber zu 100 Prozent bezahlt werden.“

    Die Faktenlage ist derzeit eine ganz andere, wie Götz erläutert: Haben Bauern Flächen, die zu weniger als 50 Prozent durch Hochwasser geschädigt sind, bekommen sie dafür gar nichts. Haben sie Schäden, die unter 5000 Euro liegen, bekommen sie ebenfalls nichts. Die maximale Obergrenze für Entschädigungen liegt bei 50.000 Euro. „Wir haben alleine in unserem Verband aber schon fünf Betriebe, deren Schäden sich auf 400.000 Euro summieren“, so Götz, der hier eine gerecht Lösung auf politischer Ebene fordert. „Da muss man für die Landwirtschaft verantwortlich sein. Wir wollen nicht die Bittsteller der Nation sein.“ Es gehöre zum Anstand in einem Sozialstaat, hier zu helfen. Zumal auch in der Frage der Langzeitfolgen keine Einschätzung möglich sei. „Wir wissen ja zum heutigern Zeitpunkt gar nicht, was auf den überfluteten Flächen passiert und mit welcher Wertminderung wir noch rechnen müssen.“

    Der Bund beteiligt sich nicht an der Entschädigung

    Im Jahr 2013 war der Bund noch mit Entschädigungsmitteln dabei. Diesmal ist das nicht der Fall. Man müsse sehen, ob es noch weitere Unterstützung gebe, so Wolfgang Fackler. Auch Landrat Stefan Rößle würde es begrüßen, wenn „die frühere Vereinbarung zur Anwendung käme, das gäbe mehr Rechtssicherheit“.

    Für die Abwicklung bei der Entschädigung der Landwirte ist der Freistaat zuständig, nicht das Landratsamt. Nicht alle Landwirte haben ihre Schäden bereits dokumentiert und gemeldet. Daher erging auch am Runden Tisch der Appell, die Anträge baldmöglichst zu stellen.

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