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Rögling: Garage und Schuppen ohne Genehmigung in Rögling müssen weg

Rögling

Garage und Schuppen ohne Genehmigung in Rögling müssen weg

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    Drei Bauten am Ortsrand von Rögling beschäftigen das Landratsamt und die Gemeinde.
    Drei Bauten am Ortsrand von Rögling beschäftigen das Landratsamt und die Gemeinde. Foto: Wolfgang Widemann

    Ein Grundstückseigentümer hat am Ortsrand von Rögling im sogenannten Außenbereich eine Garage gebaut. Dies will das Landratsamt Donau-Ries nicht dulden. Die einzige Möglichkeit, das Bauwerk sowie zwei zuvor von anderen Personen errichtete Schuppen doch noch zu akzeptieren, wäre der Behörde zufolge, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für das Areal aufstellt.

    Mit diesem Punkt befasste sich jetzt der Gemeinderat - und kam nach Auskunft von Bürgermeister Isidor Auernhammer zu dem Ergebnis, in dieser Hinsicht nicht tätig zu werden. Ein Bebauungsplan sei aus Sicht der Ratsmitglieder in dem genannten Bereich aus mehreren Gründen nicht umsetzbar, berichtet Auernhammer. Zum einen handle es sich um Privatgrund, zum anderen sei die Kommune bereits mit zwei offenen Bebauungsplänen beschäftigt.

    Auch die Erbauer zweier Schuppen müssen mit Konsequenzen rechnen

    Die Konsequenz für den Erbauer der Garage sieht Auernhammer so: "Das Landratsamt wird ihn wohl zum Rückbau auffordern." Auch die Besitzer der beiden Schuppen, die ebenfalls ohne Genehmigung errichtet wurden, müssten mit dieser Maßnahme rechnen. (wwi) 

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