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Donauwörth: Hochwasserschutz: Wie steht es um den Riedlinger "Mini-Polder"?

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Hochwasserschutz: Wie steht es um den Riedlinger "Mini-Polder"?

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    Hier soll in Donauwörth ein Regenrückhaltebecken entstehen.
    Hier soll in Donauwörth ein Regenrückhaltebecken entstehen. Foto: DZ Archiv/ IG

    In Riedlingen könnte – so will es der Freistaat Bayern – bald eine Art Flutpolder entstehen. So soll er allerdings nicht genannt werden, wohl auch deswegen, weil bei jedem Begriff die Alarmglocken in den Ministerien klingeln: Denn

    IG Rettet die Riedlinger Flur: "Kein Effekt" durch den Mini-Polder

    Ulrike Wagner hat sich viel selbst beigebracht in Sachen Hydrologie, also der Wissenschaft, die sich mit dem Wasser und dessen Wegen befasst. Aktenweise Material hat sich angesammelt, Modelle von Dämmen und Überflutungsszenarien wurden digital und vor Ort gemeinsam mit Mitstreitern von der Interessengemeinschaft "Rettet die Riedlinger Flur" (IG) angefertigt. Und allesamt kommen sie zu dem Schluss, wie Wagner im Gespräch mit der Redaktion ausführt: "Dieses Projekt hat hier keinen nennenswerten Effekt." Bis zum August haben die IG'ler wie auch die Besitzer der Wochenendhäuser an den Riedlinger Seen offiziell ihren Bedenken mit Stellungnahmen an die Regierung von Schwaben Ausdruck verliehen. In den kommenden Tagen (oder Wochen?) sollten diese Einsprüche ausgewertet sein. Doch einfach nur abgewartet haben Wagner und die weiteren Anlieger im Bereich des geplanten "Mini-Polders" – meist Landwirte – nicht in den vergangenen Monaten. 

    Zuletzt sollte auch einmal mehr die Landespolitik angesprochen werden, jüngst war es der Freie-Wähler-Abgeordnete Johann Häusler. Die Vertreter der Interessengemeinschaft haben gemeinsam mit dem Donauwörther FW-Stadtrat Michael Bosse mit Nachdruck erklärt, dass die wenigen Zentimeter, um welche eine Flutwelle der Donau mithilfe des Rückhaltebeckens gekappt werden könnte, die Auswirkungen des Projektes auf die Äcker nicht rechtfertigten. 

    Landesplanerische Beurteilung der Regierung steht noch aus zum Riedlinger Rückhalteraum

    Derzeit steht die landesplanerische Beurteilung, mit der das seit Mitte 2022 laufende Raumordnungsverfahren "Aktionsprogramm Schwäbische Donau" abgeschlossen werden soll, noch aus. und Tapfheim. In der Beurteilung werden dann die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung der öffentlichen und sonstigen Stellen, soweit sie, wie die Regierung erklärt, "überörtlich raumbedeutsame Aspekte beinhalten", erforderlichenfalls in "redaktionell gestraffter Form" wiedergegeben. Das Gleiche gilt für die Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nicht thematisiert würden in der ausstehenden

    Dennoch forderten die Gesprächspartner bereits jetzt Häusler auf, die Bedenken und Sorgen, die vor Ort bestehen, in das Umweltministerium zu tragen. Mit der Maßnahme werde, so sehen die Vertreter der IG, geplant, in einem erheblichen Umfang (der etwa 190 Fußballfeldern entspricht), in das Naherholungsgebiet eingreifen. Dies würde dazu führen, "dass neben schützenswerter Natur auch landwirtschaftliche Ackerböden und damit die Grundlage der regionalen Nahrungsmittelversorgung in Mitleidenschaft gezogen würden". Die Stadt Donauwörth und der Stadtrat hatten sich zuletzt mit einer ablehnenden Stellungnahme unterstützend in das aktuelle Verfahren eingebracht, da laut IG "nach wie vor durch das Becken weder überregional reduzierende Effekte für die Donau-Unterlieger nachgewiesen werden könnten noch für den Raum um ebenfalls geplanten Hochwassermaßnahmen zum Grundschutz von Donauwörth könne das Riedlinger Rückhaltebecken deshalb auch nicht angerechnet werden. 

    IG "Rettet die Riedlinger Flur": Rückhalteraum "deutlich" unter Kosten-Nutzen-Grenze

    Wagner und ihre Mitstreiter rechnen indessen vor: Der geplante "Minipolder" liege mit seinem angestrebten Volumen von 1,6 Millionen Kubikmeter (beziehungsweise 1,4 Millionen Kubikmeter) deutlich unter der wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Grenze von 5 Millionen Kubikmetern, bei denen sich eine solche Anlage lohnen würde. Zudem sei die technische Umsetzung wegen der begrenzten Zu- und Abflussvorgänge über das Flussbett der Kessel schwierig und erfordere sehr lange Flutungszeiten. Diese Informationen habe die Interessengemeinschaft ebenso den vorliegenden Unterlagen entnehmen können, wie auch den Hinweis, dass kein optimaler Einsatz zum Hochwasserscheitel möglich sei und damit "keine reduzierenden Effekte erzielt werden könnten". 

    Das Ergebnis eines ROV habe derweil, so Regierungssprecher Meyer, "lediglich gutachterlichen Charakter und ist kein Ersatz für rechtliche Genehmigungen oder gar privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen". Nach dem Vorliegen der landesplanerischen Beurteilung sei es "Sache des Vorhabenträgers, ein etwaig folgendes Rechtsverfahren vorzubereiten" – im Planfeststellungsverfahren ist indes eine Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend vorgesehen. Es bleibt also spannend – und vieles vorerst offen. 

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