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Donauwörth
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Raser auf B16 gestoppt: 159 km/h statt 100 – Polizeikontrollen decken auf

Rain

Etliche Verkehrssünder gehen der Polizei ins Netz

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    Bei Verkehrskontrollen an der B 16 bei Rain gab es für die Polizei zahlreiche Verstöße zu beanstanden.
    Bei Verkehrskontrollen an der B 16 bei Rain gab es für die Polizei zahlreiche Verstöße zu beanstanden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Überhöhte Geschwindigkeiten, Drogen und Alkohol am Steuer, Schäden an Fahrzeugen ... - die Ursachen für schwere und tödliche Unfälle sind reichlich. Jetzt führten die Verkehrspolizei Donauwörth und die Polizeiinspektion Rain im Rahmen der laufenden Schwerpunktkontrollaktion an zwei Örtlichkeiten an der Bundesstraße 16 Verkehrskontrollen durch, um auf diese Risiken aufmerksam zu machen und im Idealfall die Unglücke im Straßenverkehr zu reduzieren.

    Zum einen erfolgten Geschwindigkeitsmessungen auf der B16 im Abschnitt zwischen der Abfahrt Neuhofweg und Burgheim ab den Mittagsstunden des vergangenen Freitag bis in den frühen Abend. Dabei registrierte die Polizei 54 Verstöße, die noch im Verwarnungsbereich lagen. Dazu kamen 66 Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit Bußgeldern geahndet werden müssen. Drei dieser Anzeigen haben auch ein Fahrverbot zur Folge.

    Einer dieser drei Fahrer zeigte ein besonders gefährliches Verhalten, denn bei ihm wurde eine Geschwindigkeit von 159 Stundenkilometern statt der erlaubten 100 Stundenkilometer. Eine solch massive Raserei führt zu einer Bußgeldverdoppelung, was im konkreten Fall für den Fahrer neben dem Fahrverbot auch 960 Euro Bußgeld und 2 Punkte in der Verkehrssünderkartei bedeutete.

    Zwei Autofahrer hatten Drogen zu sich genommen

    Die weitere Kontrollstelle war an der Lechbrücke der B 16 bei Rain, wo Beamte der VPI Donauwörth, der Polizeiinspektion Zentrale Dienste und der PI Rain mehrere Stunden lang Fahrzeuge kontrollierten. Die Resultate dieser Kontrolle, bei der insbesondere der Pkw-Verkehr im Fokus stand, belegen dass Rauschmittelkonsum ein präsentes Thema im Straßenverkehr ist.

    Bei zwei Fahrzeugführern stellte die Polizei fest, dass sie unter Einfluss von Drogen am Steuer saßen. Eine Blutentnahme zur Feststellung der konkreten Beeinflussung, sowie eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes sind die Folge. Zusätzlich musste auch eine Fahrt unter Drogeneinwirkung verhindert werden, da derjenige als Mitfahrer eines der beiden vorgenannten mit dem Pkw weiterfahren wollte, jedoch selbst noch unter Drogeneinfluss stand.

    Neben diesen Feststellungen in Zusammenhang mit Drogen stellten die kontrollierenden Beamten auch zehn Fahrzeugführer fest, die den Gurt nicht angelegt hatten. Ein Auto hatte massiv abgefahrene Reifen, was für den Fahrer und Halter ein Ordnungswidrigkeitenanzeige bedeutet. Dazu hatten 16 Fahrzeugführer ihre Führerscheine nicht dabei, wozu sie laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind. (AZ)

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