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Rain/Friedberg: Mann aus Lechgebiet fährt betrunken zur Arbeit und nach Hause

Rain/Friedberg

Mann aus Lechgebiet fährt betrunken zur Arbeit und nach Hause

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    Die Polizei hat einem betrunkenen Autofahrer aus dem Lechgebiet den Führerschein abgenommen.
    Die Polizei hat einem betrunkenen Autofahrer aus dem Lechgebiet den Führerschein abgenommen. Foto: David Inderlied, dpa (Symbolbild)

    Ein Mann aus dem Lechgebiet im südlichen Landkreis Donau-Ries ist mit seinem Auto offenbar im völlig betrunkenen Zustand zur Arbeit nach Friedberg bei Augsburg und dann wieder nach Hause gefahren. Das berichtet die Polizei.

    Der Inspektion in Rain wurde am Dienstagvormittag mitgeteilt, dass der 59-Jährige, der bei einer Firma mit Standort in Friedberg angestellt ist, betrunken zur Arbeit gekommen sei. Eine Alkoholkontrolle in dem Unternehmen habe ein Ergebnis von 2,5 Promille ergeben. Aus diesem Grund sei der Betrunkene von seinem Arbeitsplatz verwiesen und nach Hause geschickt worden.

    Betrunkener aus Lechgebeit lehnt es ab, aus Friedberg nach Hause gefahren zu werden

    Dem 59-Jährigen habe man angeboten, dass er von einem Kollegen nach Hause gefahren wird. Dies lehnte der 59-Jährige ab, stieg nach Erkenntnissen der Polizei in seinen Pkw (was die Angehörigen des Betriebs anscheinend nicht verhindern konnten) und fuhr in seinen rund 30 Kilometer entfernten Wohnort. Die zwischenzeitlich verständigte Polizei schaute zu dem Anwesen. Dort stand der Pkw des Verdächtigen bereits im Hof. Nachdem der 59-Jährige mit dem Sachverhalt konfrontiert worden war, gab er sofort zu, selbst mit seinem Wagen die Strecke von Friedberg nach Hause zurückgelegt zu haben.

    Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 2,38 Promille. Daraufhin wurden zwei Blutentnahmen im Abstand von 30 Minuten angeordnet, um einen sogenannten Nachtrunk ausschließen zu können. Den Führerschein stellten die Beamten sicher und leiteten ihn an die Staatsanwaltschaft Augsburg weiter. Gegen den 59-Jährigen läuft jetzt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. (AZ)

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