"Elf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung." Erleichtert fallen sich der Angeklagte und seine Partnerin vor dem Augsburger Gerichtsgebäude um den Hals. Erlaubt dieses Urteil in zweiter Instanz dem seit September 2019 suspendierten Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Niederschönenfeld doch, demnächst vielleicht wieder in seinen früheren Beruf zurückzukehren. Das sah nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vor fast zwei Jahren noch deutlich anders aus.
Niederschönenfeld