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Neue Sondernutzungssatzung in Asbach-Bäumenheim: Was ändert sich?

Bäumenheim

Welche Sondernutzungen sind künftig in Bäumenheim erlaubt?

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    Bäumenheim beschließt Gremium für Hallenbad und stellt Forderung an katholischen Kindergarten.
    Bäumenheim beschließt Gremium für Hallenbad und stellt Forderung an katholischen Kindergarten. Foto: Barbara Feneberg, Archivbild

    Mit dem Erlass einer Sondernutzungssatzung und einer Sondernutzungsgebührensatzung schließt die Gemeinde Asbach-Bäumenheim eine Lücke in ihren gemeindlichen Regelungen. Der einstimmig erfolgte Beschluss bietet aus Sicht der Verwaltung eine Reihe von Vorteilen: So wird mit der Satzung für Bürger, Veranstalter und Gewerbetreibenden klar ersichtlich, welche Nutzungen auf welchen gemeindlichen Flächen erlaubt sind. Die Gemeinde kann genau steuern, wo sie zum Beispiel die Aufstellung von Außensitzflächen für Gastronomie oder den Aufbau von Marktständen zulassen möchte. Zudem ist es damit möglich, die berechtigten Interessen von Anwohnern zu Themen wie Lärm und Verkehr zu berücksichtigen und die Verpflichtung zur Ersetzung von Schäden am öffentlichen Grund auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.

    Anhänger mit Werbung werden zur Kasse gebeten

    Zuständig für die Behandlung von Anträgen und die Kontrolle, das ergab eine Frage von Michael Haller (CSU), wird das Ordnungsamt sein. Sein Fraktionskollege Andreas Mayer warf ein, ob Gebühren dazu führen könnten, dass Vereine auf Veranstaltungen verzichteten oder in ihre Vereinsheime auswichen. Diese Befürchtung entkräftete Hansrobert Schimmer (BfB): „Veranstaltungen für soziale Zwecke werden sicherlich von den Gebühren ausgenommen!“ Dagegen ist es aus Sicht etwa von Florian Mittler (PWG) mehr als gerechtfertigt, herumstehende Anhänger mit gewerblicher Werbung künftig zur Kasse zu bitten. (wrö)

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