Die Reform der Grundsteuer bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger Harburgs Änderungen mit sich. Auslöser für die Neugestaltung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer als nicht mehr zeitgemäß beurteilte. Ab 2025 wird daher eine neue Regelung in Kraft treten. Dadurch könnte sich die finanzielle Lage der Kommunen verbessern, allerdings nur, wenn die Hebesätze gleich bleiben. Die Stadt Harburg hat darauf reagiert: Damit die Bürger durch die Reform finanziell nicht erheblich stärker belastet werden, erließ der Stadtrat in der letzten Sitzung eine neue Hebesatzung für die Grundsteuer A und B. Bürgermeister Christoph Schmidt macht außerdem klar: Die Stadt will an der Reform nicht verdienen.
Harburg
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