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Monheim/Augsburg: Unfall bei Monheim: Tödliches Roulette oder fahrlässiges Handeln?

Monheim/Augsburg

Unfall bei Monheim: Tödliches Roulette oder fahrlässiges Handeln?

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    Letzte Absprachen vor den Plädoyers im Monheimer Raser-Prozess: die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern Hans-Dieter Gross (verdeckt), Moritz Bode und Veronika Tauchert.
    Letzte Absprachen vor den Plädoyers im Monheimer Raser-Prozess: die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern Hans-Dieter Gross (verdeckt), Moritz Bode und Veronika Tauchert. Foto: Celine Theiss

    Noch sind die Urteile nicht gesprochen, doch eines zeichnet sich im Monheimer Raser-Prozess vor dem Landgericht Augsburg ab: Der 28-Jährige, der mit seinem Auto am 6. April 2021 auf der Staatsstraße nahe der Jurastadt einen tödlichen Unfall verursacht hat, wird höchstwahrscheinlich nicht wegen Mordes bestraft. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft und der Familie des Opfers, die als Nebenkläger an der Verhandlung beteiligt sind, soll der junge Mann aber wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für längere Zeit hinter Gitter. Die Verteidiger bewerten den Fall juristisch anders. Bei der Frage, wie der Beifahrer, 29, zu bestrafen ist, gehen die Meinungen ebenfalls auseinander.

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