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Monheim/Augsburg: Raser von Monheim: Gut sechs Jahre Haft, lebenslange Bürde

Monheim/Augsburg

Raser von Monheim: Gut sechs Jahre Haft, lebenslange Bürde

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    Der Hauptangeklagte (links) im Monheimer Raser-Prozess mit seinen beiden Anwälten Hans-Dieter Gross und Moritz Bode (rechts) vor der Bekanntgabe des Urteils.
    Der Hauptangeklagte (links) im Monheimer Raser-Prozess mit seinen beiden Anwälten Hans-Dieter Gross und Moritz Bode (rechts) vor der Bekanntgabe des Urteils. Foto: Wolfgang Widemann

    Es sind eindringliche und ebenso klare Worte, die Roland Christiani am Ende des Prozesses gegen zwei junge Männer aus Monheim wählt. Vor allem mit dem 28-Jährigen, der am frühen Abend des 6. April 2021 auf der Staatsstraße zwischen Warching und hemmungslos raste und einen fürchterlichen Unfall verursachte, beschäftigt sich der Vorsitzende Richter der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Die musste in einem Fall, der in mancherlei Hinsicht einmalig sein dürfte und fassungslos macht, das richtige juristische Maß finden. "Es ist kein Mord, aber es ist das verbotene Rennen gegen sich selbst", sagt Christiani bei der Verkündung der Urteile. Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge muss der Verursacher für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Beifahrer kommt wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe davon.

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