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Monheim 2025: Grundsteuer-Änderungen - was Eigentümer wissen müssen

Monheim

Stadtrat Monheim setzt Grundsteuer neu fest

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    Künftig eine höhere Grundsteuer oder nicht? Auch der Stadtrat Monheim hat sich mit diesem Thema befasst.
    Künftig eine höhere Grundsteuer oder nicht? Auch der Stadtrat Monheim hat sich mit diesem Thema befasst. Foto: Jens Büttner, dpa, Symbolbild

    Auch der Stadtrat in Monheim hat sich nun mit den Hebesätzen für die Grundsteuer für das Jahr 2025 befasst. Dabei gehen die Kommunalpolitiker wie in vielen anderen Ortschaften mit Fingerspitzengefühl vor, um nicht mehr als bisher einzunehmen und die Grundstückseigentümer nicht stärker zu belasten. Diesem Ziel entsprechend wurden die Hebesätze angepasst und neu festgesetzt.

    Bürgermeister Günther Pfefferer (CSU) wies gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes darauf hin, dass immer noch nicht für alle Grundstücke ein entsprechender Bescheid bei den Finanzämtern eingereicht wurde. Auch fehlerhafte Unterlagen haben die Behörden erreicht. Um das Grundsteueraufkommen für die Stadt Monheim zukünftig aufkommensneutral zu gestalten, musste am Hebesatz „geschraubt werden“, so Pfefferer. Dabei wird eine Rundung zum nächsthöheren, durch 10 teilbaren Prozentsatz vollzogen.

    Die jetzige Festsetzung soll im Herbst 2025 nochmals überprüft werden

    Für Monheim gilt nun folgendes: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt zukünftig 290 Prozent (bisher 300). Die neue Grundsteuer B (ebenfalls bislang 300) wird nun auf einen Hebesatz von 180 Prozent festgelegt. Die Gesamteinnahmen der Kommune durch beide Grundsteuern werden nach einer ersten Prognose von knapp 694.000 Euro (2024) auf gut 726.000 Euro im nächsten Jahr steigen. Pfefferer ging in der Sitzung davon aus, dass sich im Laufe von 2025 durch die noch ausstehenden oder zunächst fehlerhaften Grundsteuermessbeträge noch Änderungen ergeben werden. Deswegen sollte die jetzt beschlossene Festsetzung im Herbst 2025 überprüft werden.

    Zweite Bürgermeisterin Anita Ferber (PWG) betonte, dass die Thematik im Finanzausschuss intensiv vorbehandelt wurde. Auch, wenn das Steueraufkommen gleich bleiben soll, werde es nicht zu vermeiden sein, dass der eine Grundstücksbesitzer in Zukunft etwas weniger und der andere etwas mehr zahlen müsse. „Man kann es nicht auf individuelle Einzelfälle zuschneiden.“ Noch sei nicht abzuschätzen, wie sich die Steuer in 2025 entwickelt, da etwa 20 Prozent der Bescheide noch fehlen würden, wie Ferber – selbst am Finanzamt beschäftigt – aus eigener Erfahrung berichten konnte. „Viele werden sich erst melden, wenn sie ihre Zahlungen ungerechtfertigt finden.“

    Die Entscheidung fiel einstimmig aus

    Elfriede Langlotz (MUM) nannte es erfreulich, dass gerade hinsichtlich der Landwirtschaft der Hebesatz der Grundsteuer A verringert wurde. Nach ihrer Meinung sei sogar eine noch stärkere Senkung möglich gewesen, „aber bislang kann ich damit leben“. Konrad Müller (CSU) versicherte, dass man die Entwicklung weiter im Blick behalten werde, um eine möglichst aufkommensneutrale Grundsteuer zu erhalten. Die neuen Hebesätze wurden vom Gremium schließlich einstimmig festgelegt.

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