Wie nahezu alle Gemeinden steckt auch Marxheim im Dilemma wegen der zum 1. Januar 2025 notwendigen Neufestsetzung der Grundsteuer-Hebesätze. Einerseits gelten die bisherigen Messbeträge durch die vom Bundesverfassungsgericht 2018 veranlasste Reform nur noch bis Jahresende 2024. Andererseits hat das Finanzamt die Messbeträge aufgrund des neuen Flächenmodells noch nicht komplett festgesetzt und es sind noch Einspruchsverfahren anhängig.
Der Gemeinderat hat für 2025 einstimmig die seit 1978 unveränderten Hebesätze von 370 Prozent sowohl bei der Grundsteuer A wie bei der Grundsteuer B einheitlich auf 310 Prozent gesenkt. Möglich ist dies, weil die Messbeträge erheblich höher ausfallen. Bürgermeister Alois Schiegg informierte, dass die Marxheimer Hebesätze derzeit unter dem Landkreisdurchschnitt (431 beziehungsweise 388 Prozent) liegen.
Deutlich mehr Einnahmen mit der Grundsteuer B
Trotz der Senkung des Hebesatzes kommt voraussichtlich 2025 mehr Geld in die Gemeindekasse. Bei der Grundsteuer A kommen statt 28.013 Euro zwar nur noch 20.948 Euro, die Grundsteuer B wird jedoch statt 144.134 Euro im nächsten Jahr 177.887 Euro bringen. Den Vorschlag, den Hebesatz bei der Grundsteuer B nicht stärker zu senken, begründet die Kämmerei mit dem Bedarf an Mehreinnahmen für die aktuell anstehenden Aufgaben: „Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen.“ Durch die verschlechterte konjunkturelle Lage werde sich die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen weiter verfestigen, heißt es weiter.
Im kommenden Jahr sollen die Hebesätze nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wurde vom Gemeinderat außerdem beschlossen.
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