Am Freitag trifft sich das erste Mal der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU), nachdem sich das Gremium neu formiert hat. Dies ist durch die Kommunalwahl bedingt, denn der Verwaltungsrat setzt sich neben dem Landrat und dem Oberbürgermeister der Stadt Nördlingen aus neun vom Kreistag und fünf vom Nördlinger Stadtrat bestimmten Mitgliedern zusammen. Je zwei davon sind Externe. Dieses Konstrukt ist in der Historie bedingt, denn das gKU ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Kreiskliniken mit dem Nördlinger Stift. Zum gKU gehören auch die vier Seniorenheime in Monheim, Rain, Nördlingen und Wemding.
Das sind die Mitglieder des Verwaltungsrates:
Vorsitzender des Verwaltungsrates bleibt Landrat Stefan Rößle, sein Stellvertreter ist der neu gewählte Nördlinger OB David Wittner. Vonseiten des Landkreises werden aus den Reihen der Kreisräte Armin Neudert, Petra Wagner, Martin Drexler, Nico Ach, Stefanie Musaeus, Gerhard Martin und Florian Riehl geschickt. Externe Mitglieder sind Claus R. Mayer und Markus Appl. Die Stadt Nördlingen schickt Professor Dr. Wolfgang Schramm und Günther Düll. Aus den Reihen der Stadträte sind es Markus Landenberger-Schneider, Thomas Mittring und Dr. Georg Frank.
Der Verwaltungsrat wird heute die neuesten Geschäftszahlen hören. Nämlich, dass nach dem guten Jahr mit einem Umsatzplus von fast 600000 Euro das Jahr 2020 wegen der Ereignisse der Corona-Pandemie alles andere als rosig ausgehen wird (siehe nebenstehenden Bericht). Sicher wird es auch um die Frage gehen, wie es mit den Überstunden der Pflegekräfte aussieht. Jürgen Busse machte vorab deutlich, dass diese stetig abgebaut werden.
Steigerung um 20 Prozent
Doch der Verwaltungsrat wird auch eine neue Satzung und damit verbunden eine Erhöhung der Entschädigung um 20 Prozent beschließen. So soll der Vorsitzende, Landrat Stefan Rößle, eine monatliche Grundentschädigung von 600 statt bisher 500 Euro bekommen. Sein Stellvertreter erhält statt bisher 300 monatlich 360 Euro. Bei allen anderen Mitgliedern steigt die Zuwendung von 50 auf 60 Euro pro Monat und pro teilgenommener Sitzung 120 Euro. Verdienstausfälle werden nicht abgegolten und auch Ausgleich häuslicher Nachteile findet nicht statt. Dafür gibt es eine Reisekostenerstattung.
Wie Landrat Rößle erklärt, wurde die Satzung und damit auch die Entschädigungen seit 2008 nicht angepasst. Eine Erhöhung pro Legislaturperiode um zehn Prozent halte er für passend. Die Kreisräte sagen das ebenso und nahmen die Satzung zustimmend zu Kenntnis.
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