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Landkreis Donau-Ries: Zwei Lügen und ein Missverständnis vor dem Amtsgericht

Landkreis Donau-Ries

Zwei Lügen und ein Missverständnis vor dem Amtsgericht

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    Ein skurriler Fall wurde vor dem Amtsgericht in Nördlingen verhandelt.
    Ein skurriler Fall wurde vor dem Amtsgericht in Nördlingen verhandelt. Foto: Wolfgang Widemann

    Einmal dürfen die beiden Juristen sich fühlen wie zwei weltberühmte Gallier. Im Filmklassiker „Asterix erobert Rom“ muss der Held mit seinem Kameraden Obelix in einem römischen Verwaltungsgebäude den Passierschein A38 abholen. Auf der Suche nach dem Dokument werden sie von Beamtem zu Beamtem geschickt – ohne Logik mit Anweisungen bedacht – und kommen nur mit List an den Schein, bevor sie durchdrehen. Den Verlust ihrer Sinne müssen Richter Nicolas Pfeil und Staatsanwalt Benjamin Rüdiger am Amtsgericht Nördlingen zwar nicht fürchten. Doch ihre Verwirrung im Prozess gegen drei wegen Falschaussage angeklagte Personen ist unübersehbar.

    Klar ist zu Prozessbeginn: Ein Donauwörther war vor drei Jahren betrunken Auto gefahren. Zeugen hatten ihn gesehen. Er selbst, seine 30-jährige Tochter und deren 31-jähriger Freund jedoch behaupten, Letzterer habe das Fahrzeug gesteuert. Das war gelogen, der Schwindel flog auf, der Fall steht nun wegen Falschaussage vor Gericht. Der Vater als Teil der Corona-Risikogruppe erscheint nicht, Tochter und Freund gestehen. Alles scheint geklärt. Doch jetzt nimmt das Verfahren erst Fahrt auf.

    Ausgangslage war die Trunkenheitsfahrt eines Donauwörthers

    Denn mit den beiden ist eine 59-Jährige angeklagt, die ebenfalls ausgesagt hatte, dass sie den 31-jährigen Freund am Steuer gesehen habe. Die drei Angeklagten geben einstimmig an, Vater, Tochter und Freund seien an fraglichem Abend mehrfach zwischen dem Wohnhaus des Vaters und einer befreundeten Familie hin- und hergefahren. Und dabei habe eben nicht immer der angetrunkene Vater das Auto gesteuert – sondern meist tatsächlich der 31-jährige Freund. Dass die 59-Jährige den Mann als Fahrer bezeichnet hatte, sei richtig, sagen die beiden anderen Angeklagten.

    Als sei das nicht schon verwirrend genug, baut sich nun noch eine Sprachbarriere auf. Alle drei Angeklagten haben einen ausländischen Pass, doch während für das Paar zwei Dolmetscher bereitstehen, muss es die dritte Angeklagte allein versuchen. Sie sage nichts, sagt sie, ihre Aussage bei der Polizei sei korrekt. Bis sie schließlich mit ihren Ausführungen und den Antworten auf die Fragen von Richter und Staatsanwalt fertig ist, vergeht dennoch eine geschlagene halbe Stunde.

    Wer wohnt neben wem? Und wer gegenüber?

    So recht wollen ihre Angaben und die der anderen beiden Zeugen nicht zusammenpassen – erst nach einigen Nachfragen löst sich das Missverständnis auf: Die Angeklagte sei gar nicht die Nachbarin des Vaters, wovon das Gericht bislang ausgegangen ist. Sie wohne gegenüber der befreundeten Familie, was sie gesehen hatte, war die Heimfahrt der anderen Angeklagten – bei der tatsächlich der 31-Jährige gefahren sein soll. Die Trunkenheitsfahrt des Vaters, die später stattgefunden hat, könne sie hingegen nicht gesehen haben.

    Mit dieser Angabe geben sich Richter und Staatsanwalt schließlich zufrieden. Das Verfahren gegen die 59-Jährige wird eingestellt, ihre beiden Mitangeklagten verurteilt Pfeil zu einer Geldstrafe.

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